Steuerlehre und Rechnungslegung
Wissenschaftliche Arbeiten
Downloads für Seminar- bzw. Bachelorarbeiten
Alles Wissenswerte zum Thema Abschluss-
arbeiten seitens der Studien- und Prüfungs-
abteilung:
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- Themenbekanntgabe und Wahl Ihrer Betreuerin / Ihres Betreuers
- Einreichung der wissenschaftlichen Arbeit
- Formulare
- Vorlage für die Gestaltung des Titelblattes
- Eidesstattliche Erklärung
- Plagiatsüberprüfung und Beurteilung
- Befristetes Ausleihverbot
Richtlinien zur Erstellung einer Masterarbeit
Studierende haben mit der Erstellung einer Masterarbeit die Befähigung nachzuweisen, ein wissenschaftliches Thema selbständig sowie inhaltlich und methodisch anhand anerkannter wissenschaftlicher Forschungsmethoden bearbeiten zu können. Die Thematik der Masterarbeit ist so zu wählen, dass eine Bearbeitung der Masterarbeit binnen sechs Monaten möglich und zumutbar ist.
Die Masterarbeit soll der:dem Leser:in die Bedeutung der zu untersuchenden Fragestellungen, die theoretischen Hintergründe des Themas, die methodische Vorgehensweise bei der Untersuchung, die daraus gezogenen Schlussfolgerungen sowie die unterschiedlichen, in der Literatur vertretenen Meinungen zur gewählten Thematik verdeutlichen. Die fertiggestellte Masterarbeit muss hinsichtlich der Thematik, der Inhalte und der verwendeten Literaturquellen den Anforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit genügen.
Die Erstellung einer Masterarbeit umfasst folgende Schritte:
Erste Kontaktaufnahme
Bevor die:der Studierende mit Recherchearbeiten oder dem Schreiben der Masterarbeit beginnt, muss mit der potenziell betreuenden Person Kontakt aufgenommen werden.
Als Betreuer:innen und (Haupt)Gutachter:innen stehen Ihnen für Themen aus der Steuerlehre Frau Univ.-Prof. Dr. Sabine Kanduth-Kristen und für Themen aus der Rechnungslegung/Reporting Frau ao. Univ.-Prof. Dr. Gudrun Fritz-Schmied und Frau Assoc. Prof. Dr. Tanja Schuschnig zur Verfügung.
Im Rahmen der ersten Kontaktaufnahme werden mögliche Themenvorschläge besprochen bzw. bei entsprechenden Vorkenntnissen bereits etwaige Themenstellungen definiert und eingegrenzt.
Erstellung eines Exposés
Im Anschluss ist von der:dem Studierenden ein Exposé zu erstellen. Der Umfang des Exposés sollte sich auf ca. 5 Seiten (reiner Text) belaufen. Das Exposé wird sich in der Einleitung der Masterarbeit widerspiegeln.
Aufbau eines Exposés
- Deckblatt mit dem Arbeitstitel der Masterarbeit (Hinweis: Bevor Sie die fertige Masterarbeit hochladen, stimmen Sie bitte den Titel der Masterarbeit mit Ihrer betreuenden Person final ab. Änderungen sind nach dem Hochladen nicht mehr möglich!)
- Inhaltsverzeichnis des Exposés
- Textteil: Der Textteil sollte aus folgenden fünf Kapiteln bestehen:
- Problemstellung
Beschreibung des Themas bzw. der Problemstellung(en) und seiner wissenschaftlichen Relevanz (Einführung in die Thematik; Klärung der Frage, warum dieses Thema wissenschaftlich untersucht werden soll; Hinführung zum Thema)
- Stand der Forschung
Überblick über den aktuellen Forschungs- bzw. Rechtsstand (welche Aspekte wurden bereits in der Literatur behandelt; Aufzeigen der Forschungslücken; Rechtfertigung des gewählten Themas)
- Zielsetzung der Arbeit und Forschungsfrage(n)
Worin liegt der Zweck der Arbeit? Formulierung von Forschungsfragen (strukturierte Abfolge; ihre Beantwortung dient der formulierten Zielerreichung)
- Methodik
Darlegung der angewandten wissenschaftlichen Methode(n)
- Gang der Arbeit
Vorstellung, Reihung und Abgrenzung der geplanten Inhalte
- Vorläufiges geplantes Inhaltsverzeichnis der Arbeit (Erstellung einer Grobgliederung des Inhaltsverzeichnisses; max. 3 Gliederungsebenen)
- Arbeitsplan: Erstellung eines groben Zeitplans bis zur Fertigstellung der Arbeit
- Vorläufiges Literaturverzeichnis: Angabe der wichtigsten Literaturquellen (Literaturquellen, mit denen sich die:der Studierende bislang auseinandergesetzt hat).
Achten Sie auf ein formal einwandfreies und wissenschaftlich korrektes Arbeiten (Zitieren)!
Antragstellung bezüglich Betreuung einer Masterarbeit
Die Entscheidung über die Betreuung bzw. Annahme des Themas erfolgt auf Basis des erstellten Exposés. Wird das Exposé angenommen, ist von der: dem Studierenden der Antrag „Ansuchen um Betreuung einer Masterarbeit“ elektronisch zu stellen. Das Ansuchen hat den Themenvorschlag (Arbeitstitel) zu beinhalten, der noch nicht dem finalen Titel der Masterarbeit entsprechen muss. Dem Ansuchen wird das Exposé beigelegt. Durch Annahme des Antrags erlangen Sie den Status einer:s Diplomand:in und haben damit erweiterten Zugang zu den Bibliotheksressourcen.
Es ist möglich, im Rahmen einer phasenweisen Beurteilung der Masterarbeit bereits für das Exposé und in weiterer Folge für einen finalisierten, in sich geschlossenen Teil der Masterarbeit von mindestens einem Drittel des voraussichtlichen Gesamtumfangs je 8 ECTS-AP zu erwerben. Die letzte Teilleistung ist die eingereichte Masterarbeit und umfasst die auf die im Curriculum für die Masterarbeit vorgesehene Gesamtsumme an ECTS-AP noch fehlenden Teil an ECTS-AP. Ein entsprechender Antrag kann online gestellt werden und wird danach von der betreuenden Person genehmigt.
Die Qualität des Exposés ist entscheidend für die finale Betreuungszusage. Bedenken Sie, dass dem Exposé 8 ECTS-AP zugemessen werden, was einem Arbeitsaufwand von 200 Stunden (8 × 25 Stunden) entspricht. Das muss sich in der Qualität des Exposés widerspiegeln!!!
Parallel zur Masterarbeit muss das Seminar zur Masterarbeit (aus Steuerlehre oder Accounting) besucht werden.
Verfassen der Masterarbeit
Im Zentrum der Arbeit steht ein verständlicher und nachvollziehbarer Aufbau der Thematik. Es muss eine durchgängige Argumentation von der Einleitung bzw. der Begründung der Fragestellung(en) bis zu den gezogenen Schlussfolgerungen ersichtlich sein („Roter Faden“).
Die Masterarbeit muss in einer nachvollziehbaren, methodisch und formal einwandfreien Art und Weise verfasst werden.
Die Masterarbeit muss die aktuellen Rechtsentwicklungen im Themenbereich berücksichtigen.
Die Masterarbeit muss eine kritische Würdigung der gewonnenen Erkenntnisse beinhalten.
Aufbau der Masterarbeit
- Deckblatt
- Eidesstattliche Erklärung
- Inhaltsverzeichnis mit Seitenangabe (evtl. Abbildungsverzeichnis mit Seitenangabe; Abkürzungsverzeichnis)
- Einleitung in die Thematik (aus dem Exposé: Problemstellung, Stand der Forschung, Zielsetzung und Forschungsfrage[n], Methodik und Gang der Arbeit)
- Hauptteil (Strukturierung in Unterpunkte bzw. Teilkapitel, klare Abgrenzung der einzelnen Themenbereiche bzw. Untersuchungsfragen, ggf. Schlussfolgerungen, gewonnene Erkenntnisse und kritische Würdigung [letztere können – je nach Umfang – auch erst im Resümee aufgegriffen werden])
- Resümee (Zusammenfassung der Inhalte bzw. gewonnenen Erkenntnisse im Hinblick auf die zentralen Fragestellungen der Arbeit, kritische Würdigung und kreativer Ausblick)
- Literaturverzeichnis
- Anhang (dispositiv)
Beurteilung der Masterarbeit
Die Beurteilung einer Masterarbeit orientiert sich grundsätzlich an folgenden Kriterien:
- Ergebnisse der Plagiatsprüfung;
- Gliederung, Strukturierung und Aufbau der Arbeit („Roter Faden“; nachvollziehbarer Aufbau der Arbeit; Gliederungstiefe der einzelnen Kapitel; Bezeichnung der einzelnen Kapitel);
- Vorgehensweise innerhalb der Arbeit (Methodik; Begründung und verständliche Wiedergabe der behandelten Inhalte);
- Problembearbeitung und Problemlösungspotenzial (wurden die im Exposé festgelegten Themen ausreichend, eigenständig und in der erforderlichen Tiefe behandelt?);
- Beantwortung der Forschungsfrage(n);
- Zitierweise (einheitliche Zitierweise; Verwendung anerkannter Zitierregeln; Vollständigkeit des Literaturverzeichnisses);
- Anzahl und Qualität der verwendeten Quellen (Verwendung wissenschaftlicher Literatur, Literaturmix [Kommentare, Monografien, Zeitschriften etc.], Aktualität);
- Sprachliche Komponente (veröffentlichungsfähiger, klarer und präziser Schreibstil);
- Korrekte Orthografie, Interpunktion, Grammatik.
Bitte beachten Sie die Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis (Gute Wissenschaftliche Praxis – Universität Klagenfurt) sowie die Konsequenzen eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens bei schriftlichen Arbeiten (Mitteilungsblatt-2025-2026-2-Beilage-1.pdf).
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