Öffentliche Betriebswirtschaftslehre
Facheinschlägige Tätigkeit in der Praxis (Bachelor)
Im Studienplan für das Bachelorstudium Betriebswirtschaft (Version 18W, gültig ab dem 1. Oktober 2018, Studienkennzahl L 033 518) ist im § 15 die Möglichkeit der Absolvierung einer facheinschlägigen Praxis definiert. Die Rahmenbedingungen für die facheinschlägige Praxis sind folgendermaßen festgelegt:
Studierende sind berechtigt, freie Wahlfächer im Ausmaß von 6 ECTS-AP durch eine facheinschlägige Tätigkeit in der Praxis zu ersetzen. Die Tätigkeit muss dem gewählten Schwerpunktbereich „Nonprofit Management“ oder „Public Management“ zuordenbar sein. Die facheinschlägige Tätigkeit muss mindestens 8 Wochen (mindestens 20 Stunden Wochenarbeitszeit) andauern. Können Sie dies nachweisen ist eine Anmeldung zur „Lehrveranstaltung“ 601.100 Facheinschlägige Tätigkeit in der Praxis notwendig.
Anschließend und nach Genehmigung durch die Studienprogrammleitung ist ein Tätigkeitsbericht zu verfassen, der die Praxistätigkeiten und –ergebnisse dokumentiert und Bezüge zu den absolvierten Lehrveranstaltungen herstellt. Es handelt sich aber um keine wissenschaftliche Arbeit i.e.S. Die allgemeinen Vorgaben (wie Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, etc.) sollten eingehalten werden. Der Umfang variiert themenabhängig und sollte ca. 10-15 Seiten betragen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der facheinschlägigen Praxis
Um an der facheinschlägigen Praxis im Rahmen des Bachelorstudiums in Betriebswirtschaft teilzunehmen, müssen Studierende folgende Bedingungen erfüllen:
- Eine gültige Einschreibung im Bachelorstudium, wie in § 3 des Studienplans definiert.
- Eine positive Beurteilung des Projektantrags durch den Fachbereich Öffentliche Betriebswirtschaftslehre. Der Antrag ist mittels des Formulars einzureichen.
Zulässige Arbeitszeit, Inhaltliche Prüfung und Anmeldung zur Lehrveranstaltung
Die facheinschlägige Praxis ist gemäß § 15 des Studienplans über einen Zeitraum von mindestens 8 Wochen zu absolvieren und erfolgt in der Regel innerhalb eines Semesters. Die wöchentliche Arbeitszeit muss dabei mindestens 20 Stunden betragen.
Ihr Antrag wird auf inhaltliche Eignung geprüft. Dabei wird insbesondere beurteilt, ob die Tätigkeit geeignet ist, Ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten praxisorientiert anzuwenden. Zusätzlich wird überprüft, ob die relevanten Lehrveranstaltungen und Prüfungen bereits absolviert wurden.
Nach Genehmigung Ihres Antrags ist eine Anmeldung im Campus-System zur Lehrveranstaltung „Facheinschlägige Tätigkeit in der Praxis“ erforderlich, damit die ECTS-Punkte korrekt verbucht werden können.
Praxisabschluss, Einreichung und Beurteilung
Nach Beendigung des Praktikums ist die vom Praktikumsgeber unterzeichnete Praktikumsbestätigung einzureichen.
Der Tätigkeitsbericht sowie die Praktikumsbestätigung sind spätestens zwei Wochen vor Beginn des folgenden Semesters per E-Mail an Puma [dot] office [at] aau [dot] at; im PDF-Format zu übermitteln.
Eine positive Bestätigung setzt voraus, dass die facheinschlägige Praxis im laut Curriculum erforderlichen Ausmaß absolviert wurde und ein qualifizierter Tätigkeitsbericht vorgelegt wird.
Formulare
Hier finden Sie die relevanten Formulare, die im Zuge der Absolvierung der facheinschlägigen Praxis im Fachbereich Öffentliche Betriebswirtschaftslehre benötigt werden:
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