Steuerlehre und Rechnungslegung
Facheinschlägige Tätigkeit in der Praxis
Studierende sind berechtigt, Freie Wahlfächer im Bachelor Betriebswirtschaftslehre im Ausmaß von 6 ECTS-AP durch eine facheinschlägige Tätigkeit in der Praxis zu ersetzen. Die Tätigkeit muss Ihrem gewählten Schwerpunktbereich „Steuerlehre oder Accounting“ zuordenbar sein. Die facheinschlägige Tätigkeit muss mindestens 8 Wochen (mindestens 20 Stunden Wochenarbeitszeit) andauern. Können Sie dies nachweisen ist eine Anmeldung zur „Lehrveranstaltung“ 601.100 Facheinschlägige Tätigkeit in der Praxis notwendig. Anschließend und nach Genehmigung ist ein Tätigkeitsbericht zu verfassen, der die Praxistätigkeiten und –Ergebnisse dokumentiert und Bezüge zu den absolvierten Lehrveranstaltungen herstellt. Es handelt sich aber um keine wissenschaftliche Arbeit i.e.S. Die allgemeinen Vorgaben (wie Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, etc.) sollten eingehalten werden. Der Umfang sollte ca. 10-15 Seiten betragen – je nach Thema.
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