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Praxissemester
Die Praxis im Masterstudium
Bei der Praxis handelt es sich um ein Projekt, das der Zustimmung einer betreuenden Universitätslehrperson bedarf. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in den Curricula für das Masterstudium Betriebswirtschaft bzw. für das Masterstudium Wirtschaft und Recht. Ihr Ansuchen kann nur berücksichtigt und gegebenenfalls genehmigt werden, wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist! Für eventuelle Rückfragen wenden Sie sich bitte an Gertrud Matschek.
Praktikumsgeber:in
Als Praktikumsgeber:innen können national sowie international tätige Unternehmen von den Studierenden selbst gewählt werden.
Projekt
Im Zuge der Absolvierung des Praktikums müssen Studierende ein Projekt bearbeiten, dessen Inhalt in enger Beziehung zu den Lehrinhalten des gewählten Schwerpunktbereiches stehen muss. Soweit die Möglichkeit im Unternehmen besteht, kann neben der Projektbearbeitung auch im operativen Geschäft, im sogenannten „Tagesgeschäft“ mitgearbeitet werden. Diese Möglichkeit bietet einerseits einen tieferen Einblick in das Unternehmen und erhöht andererseits den Lerneffekt im Praxissemester. Nach erfolgter Anmeldung über das Kontaktformular auf dieser Seite, erfolgt eine Prüfung der Anmeldung und erst danach kann das Praktikum offiziell begonnen werden.
Praktikumsende
Nach Ablauf des Praktikums ist von den Studierenden eine Praktikumsbestätigung zu erbringen sowie ein Praktikumsbericht zu erstellen. Darin wird, neben der Vorstellung des Praktikumsgebers/der Praktikumsgeberin, den persönlichen Erfahrungen und Learnings, der Projektablauf beschrieben. (gilt für BW/WIRE/IBEC)
Der Bericht ist zu Beginn der Lehrveranstaltung „Aufarbeitung der Praxis“ abzugeben. (gilt für BW/WIRE)
Bericht
Der Praktikumsbericht umfasst ca. 15 Seiten und soll anschaulich und allgemein verständlich wichtige Erfahrungen (fachlich wie auch persönlich) des Praktikums widergeben. (gilt für BW/WIRE/IBEC)
Der Bericht soll folgende Punkte beinhalten:
- Beschreibung des Unternehmens, in dem das Praktikum absolviert wurde
- Beschreibung des Projektes, Darstellung der Ist-Situation
- Beschreibung der Vorgangsweise im Zuge der Projektbearbeitung
- Darstellung der Ergebnisse
- Einblick in ev. weitere operative Tätigkeiten
- Zusammenfassung und Learnings – fachlich sowie persönlich
Formal handelt es sich beim Praktikumsbericht um keine wissenschaftliche Arbeit. Trotzdem soll der Bericht grundsätzlich an die Richtlinien wissenschaftlicher Arbeiten angelehnt sein, d.h. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, etc.
Sollten im Bericht Daten des Unternehmens eingebaut sein, stellt dies grundsätzlich kein Problem dar, da selbstverständlich Vertraulichkeit gilt.
Aufarbeitung der Praxis
Im Folgesemester, spätestens jedoch im zweiten darauffolgenden Semester, ist die Lehrveranstaltung „Aufarbeitung der Praxis“ zu besuchen. In dieser sind das Projekt und die daraus gewonnenen Erkenntnisse zu präsentieren.
Ziel der Aufarbeitung ist es, Erfahrungen (fachlich als auch persönlich) aus dem Praktikum zu reflektieren. Dafür sind Vortragsunterlagen zu erstellen und zu präsentieren.
Beurteilung
Die Beurteilung (ECTS-Anrechnungspunkte) für die Absolvierung des Praktikums sowie die Beurteilung der Aufarbeitung des Praktikums erhalten Sie erst nach Abschluss der Lehrveranstaltung „Aufarbeitung der Praxis“ . (gilt für BW/WIRE)
Praktikumsbestätigung (download)
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Informationen für
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Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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