Steuerlehre und Rechnungslegung
Studium
Studienschwerpunkt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre/Accounting
In den Bachelorstudien Betriebswirtschaft und Wirtschaft und Recht vermittelt das Fach Betriebswirtschaftliche Steuerlehre aufbauend auf den Grundprinzipien des Steuerrechts eine theoretisch fundierte und praxisbezogene Ausbildung im Bereich der Unternehmensbesteuerung, wobei im Rahmen der „Einführung in die Steuerlehre“ auch auf Fragen der persönlichen Einkommensbesteuerung detailliert eingegangen wird.
Das Fach Accounting vermittelt fundierte Kenntnisse zur finanziellen und nicht finanziellen Berichterstattung nach dem UGB. Die einzelnen Bilanzposten werden in Verbindung zur Gewinn- und Verlustrechnung sowie zum Anhang bilanzpolitisch diskutiert und in ihren Auswirkungen analysiert. Dadurch wird die Basis zur Beantwortung komplexer bilanzieller Fragestellungen geschaffen.
Im Masterstudium Betriebswirtschaft und im Masterstudium Wirtschaft und Recht erlangen die Studierenden des Schwerpunkts auf Basis des im Bachelorstudiums gewonnenen Fachwissens vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten.
In der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre umfasst dies die Unternehmens- und Konzernbesteuerung, die Besteuerung bei Übertragung und Beendigung des Unternehmens, die Umsatzsteuer und das Umgründungssteuerrecht. An Hand von konkreten Fallbeispielen werden Steuerwirkungen und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt und Gestaltungsansätze erarbeitet.
Im Fachbereich Accounting werden den Studierenden Kenntnisse der internationalen Rechnungslegung (IAS/IFRS) vermittelt. Auf dieser Grundlage können internationale Finanzberichte analysiert, (vergleichend zum nationalen Reporting) interpretiert und kritisch beurteilt werden.
Nach dem Abschluss der Schwerpunktbereiche im Bachelorstudium und der Vertiefung im Masterstudium sind die Absolventinnen und Absolventen in der Lage, komplexe Fragestellungen und Fälle aus der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre und der nationalen und internationalen Berichterstattung zu lösen; dazu zählen bspw. Themen aus der nationalen und internationalen Bilanzierung, der steuerlichen Gewinnermittlung, Ertragsbesteuerung, Steuerwirkung und Steuerplanung, Nachfolgeplanung und Unternehmensaufgabe, der finanziellen und nicht finanziellen Berichterstattung oder der Unternehmensanalyse anhand vorliegender Berichts und Reports.
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