
Studienschwerpunkt Betriebliches Finanz- und Steuerwesen
Die Ausbildungsschwerpunkte der Speziellen Betriebswirtschaftslehre „Betriebliches Finanz- und Steuerwesen“ gewährleisten aufbauend auf den Grundprinzipien des Steuerrechts eine praxisbezogene Ausbildung im Bereich der Unternehmensbesteuerung, wobei im Rahmen der „Einführung in die betriebliche Steuerlehre“ auch auf Fragen der persönlichen Einkommensbesteuerung detailliert eingegangen wird. Studierende des Studienzweiges Steuerwesen und Steuerberatung im Rahmen des Masterstudiums Wirtschaft und Recht erlangen auf Basis des im Bachelorstudiums gewonnenen Fachwissens vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Unternehmens- und Konzernbesteuerung, der finalen Unternehmensbesteuerung und im Umgründungssteuerrecht. An Hand von konkreten Fallbeispielen werden Steuerwirkungen und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt und Gestaltungsansätze erarbeitet.
Nach dem Abschluss des Schwerpunktbereiches im Bachelorstudium und der Vertiefung im Rahmen des Masterstudiums Wirtschaft und Recht sind die AbsolventInnen in der Lage, komplexe Fragestellungen und Fälle der steuerlichen Beratung insbesondere in den Bereichen Bilanzierung und steuerliche Gewinnermittlung, Ertragsbesteuerung, Steuerwirkung und Steuerplanung, Investition und Finanzierung unter Berücksichtigung von Steuern, Nachfolgeplanung und Unternehmensaufgabe, Umsatzsteuer sowie Verkehrs- und Verbrauchsteuern selbständig zu lösen und damit verbundene Vorteilhaftigkeitsüberlegungen anzustellen.
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