Abteilung für Betriebliches Finanz- und Steuerwesen
Kontakt
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- S.2.08
Profil
Die Spezielle Betriebswirtschaftslehre „Betriebliches Finanz- und Steuerwesen“ bzw. „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“ beschäftigt sich mit den Steuerwirkungen auf den Betrieb, um in Kenntnis dieser steueroptimale Gestaltungen vornehmen zu können. Das inhaltliche Spektrum reicht vom Einfluss der Steuern bei der Gründung des Betriebes einschließlich steuerlicher Fragen im Rahmen der Rechtsformwahl über die steuerliche Behandlung des laufenden Betriebes (inklusive der Besteuerung der betrieblichen Leistungsfaktoren) bis hin zur Beendigung (Unternehmensübertragung, Anteilsübertragung oder Liquidation) des Unternehmens.
Ein Schwerpunkt der Abteilung liegt weiters im Sinne der Normativen Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre in der kritischen Analyse der einschlägigen steuergesetzlichen Bestimmungen auf Basis der Ergebnisse der Steuerwirkungs- und der Steuergestaltungslehre sowie in der Unterbreitung alternativer Vorschläge als Anregung für Gesetzgeber und gesetzesvorbereitende Stellen. In Fachbeiträgen wird zudem laufend zu aktuellen Fragen von Gesetzgebung und Rechtsprechung Stellung bezogen.
Die Ausbildungsschwerpunkte der Speziellen Betriebswirtschaftslehre „Betriebliches Finanz- und Steuerwesen“ gewährleisten aufbauend auf den Grundprinzipien des Steuerrechts eine praxisbezogene Ausbildung im Bereich der Unternehmensbesteuerung, wobei im Rahmen der „Einführung in die betriebliche Steuerlehre“ auch auf Fragen der persönlichen Einkommensbesteuerung detailliert eingegangen wird. Studierende des Studienzweiges Steuerwesen und Steuerberatung im Rahmen des Masterstudiums Wirtschaft und Recht erlangen auf Basis des im Bachelorstudiums gewonnenen Fachwissens vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Unternehmens- und Konzernbesteuerung, der finalen Unternehmensbesteuerung und im Umgründungssteuerrecht. An Hand von konkreten Fallbeispielen werden Steuerwirkungen und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt und Gestaltungsansätze erarbeitet.
Nach dem Abschluss des Schwerpunktbereiches im Bachelorstudium Betriebswirtschaft und der Vertiefung im Rahmen des Studienzweigs „Steuerwesen und Steuerberatung“ im Master Wirtschaft und Recht sind die AbsolventInnen in der Lage, komplexe Fragestellungen und Fälle der steuerlichen Beratung insbesondere in den Bereichen Bilanzierung und steuerliche Gewinnermittlung, Ertragsbesteuerung, Steuerwirkung und Steuerplanung, Investition und Finanzierung unter Berücksichtigung von Steuern, Nachfolgeplanung und Unternehmensaufgabe, Umsatzsteuer sowie Verkehrs- und Verbrauchsteuern selbständig zu lösen und damit verbundene Vorteilhaftigkeitsüberlegungen anzustellen.
Die „Praxis“ – eine Besonderheit des Studiums in Klagenfurt
Das Studium soll nicht nur theoretisches Wissen vermitteln, sondern auch die Möglichkeit bieten, schon während des Studiums praxisorientiert zu arbeiten und Erfahrungen zu sammeln. Der Studienplan des Masterstudiums Wirtschaft und Recht sieht daher vor, dass jede/r Studierende eine facheinschlägige Praxis im Ausmaß von zumindest drei Monaten in einem in- oder ausländischen Unternehmen, einer öffentlichen Verwaltung bzw. einer Non-Profit-Organisation absolviert. Die Studierenden sind dabei in die Unternehmensorganisation eingebunden und haben dadurch die Möglichkeit, anhand eines konkret definierten Projektes das theoretische Wissen zur Lösung praktischer Probleme anzuwenden. Das bringt nicht nur große Vorteile für die Studierenden, ebenso profitiert dadurch das Unternehmen: Es kann die Erarbeitung einer Problemlösung in Angriff nehmen, für die bislang keine Zeit verfügbar war und eine/n künftige/n Bewerber/in kennenlernen. Die „Praxis“ dient dazu, Kontakte zwischen Universität und Wirtschaft aufzubauen und auf diese Weise Studierende auf ihren späteren Berufsweg vorzubereiten.
Berufsmöglichkeiten
Die hervorragend qualifizierten AbsolventInnen des Schwerpunktbereiches „Betriebliches Finanz- und Steuerwesen“ sind in der Praxis sehr geschätzt. Es bieten sich insbesondere folgende Tätigkeitsfelder an:
- Steuerberatung und Treuhandwesen
- Betriebliches Rechnungswesen
- Finanzdienstleistungen / Unternehmensberatung
- Finanzverwaltung
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