I. Anwendungsbereich
Diese Richtlinie gibt einen Rahmen für die Abfassung von kumulativen Dissertationen für den Fall vor, dass nicht Richtlinien durch den jeweils zuständigen Doktoratsbeirat erlassen wurden.
II. Definition und inhaltliche Anforderungen
Eine kumulative Dissertation liegt vor, wenn die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit nicht in Form einer Monographie, sondern in Form einer Sammlung von Publikationen bzw. Publikationsmanuskripten dargestellt werden. Die kumulative Dissertation muss in ihrer Gesamtheit hinsichtlich des wissenschaftlichen Beitrages einer Dissertation in Form einer Monographie entsprechen.
Die in der Dissertation verwendeten Publikationen/Manuskripte können – mit Zustimmung der Betreuerin/des Betreuers – in verschiedenen Sprachen abgefasst sein.
Die Publikationen/Manuskripte müssen ein zusammenhängendes Forschungsthema behandeln; die bloße Aneinanderreihung thematisch unverbundener Publikationen erfüllt die Anforderungen an eine Dissertation nicht.
III. Formale Gestaltungskriterien
Die kumulative Dissertation muss in gebundener Form vorgelegt werden, bei der alle Teile unabhängig vom Druckformat der Originalpublikationen auf DIN A4 Seitenformat übertragen werden müssen. Die Seiten müssen eine fortlaufende Nummerierung aufweisen, die Seitennummerierung von Publikationen ist ebenfalls anzudrucken.
a. Deckblatt
Die Gestaltung des Deckblattes erfolgt gemäß den Formvorschriften für Dissertationen an der Alpen- Adria-Universität Klagenfurt
b. Inhaltsverzeichnis
Die Seitenangaben des Inhaltsverzeichnisses beziehen sich auf die fortlaufende Seitennummerierung in der Dissertation. Eingebundene Publikationen/Manuskripte werden wie Kapitel mit einer Seitenangabe angeführt. Bei noch nicht publizierten Manuskripten muss der Bearbeitungszustand zum Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation ausgewiesen werden, wobei folgende Kategorien zulässig sind:
-
- Zur Publikation angenommen bei Zeitschrift/Buch/Sammelband
-
- Zur Publikation eingereicht
-
- Manuskript noch nicht eingereicht
Weiteres Material der Dissertation, das nicht für eine Publikation vorgesehen ist, kann in gesonderten Kapiteln dargestellt werden.
c. Einleitung
Den Publikationen muss in der Dissertation eine Einleitung mit der Darstellung des Forschungsvorhabens vorangestellt werden. Die Einleitung muss deutlich machen, durch welche übergeordnete Fragestellung die einzelnen Publikationen/Manuskripte verbunden sind und welche Aspekte durch die einzelnen Publikationen/Manuskripte jeweils abgedeckt werden sollen.
Zwischen den einzelnen Publikationen/Manuskripten sind Überleitungen und Verbindungen zu erstellen.
d. Übersicht zu den Publikationen / Manuskripten
Alle enthaltenen Publikationen (peer-reviewed) und Manuskripte, die Bestandteil der Dissertation sind, müssen mit AutorInnennamen, Titel, Angaben zum Bearbeitungsstand und Angaben zum jeweiligen Eigenanteil der Dissertantin/des Dissertanten angeführt werden.
Angaben bzgl. Publikationen und Manuskripten:
-
- Veröffentlichte Publikationen → vollständige Literaturangabe der Publikation
-
- Angenommene Manuskripte → Datum der Annahmebestätigung
-
- Eingereichte Manuskripte → Datum der Eingangsbestätigung
e. Abschließende Diskussion innerhalb der kumulativen Dissertation
Die abschließende Diskussion bezieht sich auf die Gesamtheit aller Publikationen/Manuskripte und Kapitel. Sie ist für die Begutachtung einer kumulativen Dissertation von zentraler Bedeutung und muss die Einzelergebnisse der Publikationen/Manuskripte zusammenführen. Insbesondere muss schlüssig dargestellt werden, welchen Beitrag die Publikationen/Manuskripte zur Beantwortung der durch das Thema der Dissertation vorgegebenen und in der Einleitung formulierten Fragestellung geleistet haben. Zusätzlich ist die verwendete Methodik übergreifend zu diskutieren. Abschließend ist der Beitrag der Arbeit zum Fortschritt der Wissenschaft auf diesem Forschungsgebiet zu beschreiben.
Hinweis: Wenn dies thematisch sinnvoll erscheint, können Einleitung und abschließende Diskussion zusammengefasst werden.
f. Zusammenfassung (Abstract)
Eine Zusammenfassung (Abstract) in englischer und in deutscher Sprache ist Bestandteil der kumulativen Dissertation und ist entsprechend den Vorgaben der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt abzufassen. Darin haben die wichtigsten Punkte der Einleitung und der Gesamtdiskussion enthalten zu sein.
IV. Einreichen einer kumulativen Dissertation
Es gelten die Bestimmungen des § 19 Abs. 6, Teil B der Satzung der Alpen-Adria-Universität sowie die auf der Website für Doktoratsstudien aufgelisteten Regelungen.
V. Beurteilung einer kumulativen Dissertation
§ 19 Abs. 6ff, Teil B der Satzung der Alpen-Adria-Universität gilt sinngemäß auch für die Beurteilung einer kumulativen Dissertation mit folgenden Ergänzungen:
Es ist von beiden BeurteilerInnen jeweils ein Gutachten für die gesamte Dissertation zu erstellen. Die Annahme einer/mehrerer Publikationen in peer-reviewed Journals präjudiziert nicht die Entscheidung der BeurteilerInnen.
Zumindest ein/e Gutachter/in darf nicht Koautor/in der eingereichten Publikationen/Manuskripte sein.