„Technologieentwicklung ist in der Regel nicht Gegenstand demokratischer Aushandlungsprozesse.“

Haben wir die Technik im Griff oder hat die Technik uns im Griff? Und welche Prozesse bringen unsere Technologieentwicklung voran? Und damit: Wer oder was ist entscheidend für die Gestaltung der Welt von morgen? Der Wissenschafts- und Technikforscher Daniel Barben blickt mit ad astra im Sonnenpark St. Veit/Glan in die Zukunft.

Digitalisierung ist das Stichwort unserer Zeit. Alle Welt scheint darauf aufzuspringen und ist in Sorge, etwas zu versäumen. Woher kommt dieser Stress?
Solche Themen tauchen regelmäßig auf. Das hängt damit zusammen, dass unsere Gesellschaften nicht unwesentlich von Innovationsprozessen abhängen. Innovationen werden in der Regel unter Bedingungen der Konkurrenz mit anderen entwickelt. Daher ergibt sich der Druck, vorneweg zu sein, will man die Vorteile von Innovationen ökonomisch genießen können.

Welche Player sind dabei aktiv?
Im Normalfall sind es Unternehmen, die miteinander um bestehende und neue Märkte konkurrieren. Seit langer Zeit sieht sich aber auch die Politik dafür zuständig, in diesen Prozess einzugreifen, um „ihrer“ Wissenschaft und „ihrer“ Industrie einen möglichst guten Boden zu bereiten. Das Innovationsgeschehen ist heute meist nicht mehr national, sondern transnational, weshalb die Akteurskonstellationen entsprechend dynamisch und unübersichtlich sein können.

Sind die von Eile geprägten Diskurse in Bezug auf die Digitalisierung gerechtfertigt?
Wirklich neu sind diese Diskurse ja nicht. Mit den Jahren stellt man fest, dass sich die Appelle nach Dringlichkeit wiederholen: erst IKT, dann Gentechnik, darauf Nano, jetzt Digitalisierung. Manchmal wird allerdings übertrieben und eindringlich gewarnt, wenn man den Anschluss verpasse, drohe der Untergang. Dabei kann es vorteilhaft sein, bestimmte Entwicklungen erst als Zweiter zu vollziehen und aus anfänglichen Fehlern zu lernen. Wichtig ist jedenfalls ein strategisch klarer Blick darauf, worin die Herausforderungen von Innovationen bestehen und wie man sie am besten meistern könnte.

Die Rolle der Politik, die im Auftrag ihres Wählervolkes unterwegs ist, ist hier doch schwierig. Das, was hinter Industrie 4.0 steckt, könnte ganzen  Bevölkerungsschichten die Jobs kosten.
Innovationen gehen häufig mit vielfältigen Veränderungen einher, auch in der Arbeitswelt und den Beschäftigungsverhältnissen. Das ist seit den so genannten Maschinenstürmern bekannt. Bei vielen Innovationen, die sich in kleinen Schritten vollziehen, fällt das kaum auf. Bei grundlegenden, disruptiven Innovationen allerdings schon. Das betrifft dann neben einzelnen Beschäftigten auch ganze Unternehmen und Wirtschaftszweige. Sachzwang Innovation heißt hier, dass man sich nicht zu lange auf den Erfolgen von gestern und heute ausruhen sollte.

Können Sie dafür ein Beispiel nennen?
Der einst größte Autobauer der Welt, General Motors, kam während der Wirtschaftskrise vor rund zehn Jahren so in Bedrängnis, dass er nur mithilfe des amerikanischen Staates überleben konnte. Die massiv gestiegenen Benzinpreise führten zu einer Absatzkrise des Hauptprodukts, den spritfressenden Trucks und SUVs. Zugleich fehlten Alternativen im Angebot, die eine veränderte Nachfrage hätten bedienen können. Beobachtet man heute die deutsche Autoindustrie, drängt sich die Frage auf, ob sie nicht zu lange am Dieselmotor als zukunftsfähigem Antrieb festgehalten hat. Japan ist vor allem durch Toyota bei den Hybrid-Antrieben führend, und China setzt neuerdings massiv auf elektrische Mobilität. Technologischer Wandel wird also auch durch politischen Wandel befördert.

Die Wirtschaft gibt aber das Tempo vor.
Ja und nein. Einerseits sind im Kontext kapitalistischen Wirtschaftens in vielen Feldern am Markt orientierte Unternehmen die primären Orte der Innovation. Dabei spielen aber auch Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie staatliche Forschungsförderungen eine Rolle. Andererseits verändern sich gesellschaftliche Problemlagen, politische Prioritäten und die Bedürfnisse der KonsumentInnen.

Darf der Staat denn in Innovationsprozesse eingreifen?
Ja, aber mit prinzipiellen Grenzen. Schon Adam Smith hat im 18. Jahrhundert gesagt, dass es auch in einer liberalen, vornehmlich von privatem Eigennutz getriebenen Wirtschaft legitim sei, neue Industrien in ihrer Entstehung zu fördern. Das kann der Staat etwa durch Forschungsförderprogramme oder rechtliche Rahmensetzungen tun, die Unternehmensgründungen befördern. Hinzu kommt die Qualifikation von Arbeitskräften für zukünftige Beschäftigungsfelder. Was der Staat aber prinzipiell nicht tun darf ist, in die marktvermittelte Konkurrenz einzugreifen.

Im Energiesektor spielen Staat und Industrie eng zusammen, oder?
Ja, zunächst ganz allgemein dadurch, dass die Energieversorgung eine gesellschaftlich zentrale Infrastruktur bildet. Insbesondere Atomtechnologieprogramme lassen sich ohne staatliche Förderung nicht durchführen. Aber auch die Förderung der erneuerbaren Energien, die für die Transformation des Energiesystems unerlässlich sind, bedürfen des Zusammenspiels zwischen Staat, Industrie und, nicht zu vergessen, Zivilgesellschaft. Besondere Herausforderungen stellen neben der Versorgungssicherheit auch die Wirtschaftlichkeit sowie die Umwelt- und Sozialverträglichkeit dar.

Spielen bei der Entscheidung darüber, an welchen Technologien geforscht wird, auch demokratische Prozesse eine Rolle? Wenn ich beispielsweise an Robotik oder Künstliche Intelligenz denke, beschleicht mich hin und wieder ein unangenehmes Gefühl. Dennoch habe ich als Bürgerin und Wählerin nicht den Eindruck, mitbestimmen zu können.
Da treffen Sie ein Unbehagen, das viele Menschen haben, insbesondere bei Entwicklungen, die als problematisch oder ethisch fragwürdig angesehen werden. Technologieentwicklungen sind in der Regel nicht Gegenstand demokratischer Aushandlungsprozesse, es sei denn, sie schaffen es auf die Agenda parlamentarischer Entscheidungen oder – in direkten Demokratien wie der Schweiz – von Volksentscheiden. Grundsätzlich gilt in freiheitlichen Rechtsstaaten die Forschungsfreiheit als Grundrecht, die nur im Konfliktfall mit rechtlich ähnlich geschützten Gütern eingeschränkt werden darf. Dazu gehören der Schutz von Gesundheit, Umwelt und Menschenwürde.

Wer legt denn dann die Regeln fest? Beispielsweise für ethische Fragen?
Im nationalstaatlichen Rahmen etwa Gesetze oder Richtlinien von Berufsverbänden oder Organisationen, zum Beispiel ÄrztInnen oder Krankenhäusern. Globale Regelwerke zur Ethik sind hingegen prekär, da gibt es nicht sehr viel. Ganz anders verhält es sich bei den geistigen Eigentumsrechten, wo es mit dem TRIPS-Abkommen ein sehr starkes Regime gibt. Denn wer Mitglied der Welthandelsorganisation sein will, muss dieses Grundabkommen unterschreiben.

Was gibt es denn im Bereich der Ethik?
Nach dem Ende des 2. Weltkriegs wurde mit der Einrichtung der UNO auch der Versuch unternommen, die Menschenrechte global zu institutionalisieren. Die entsprechende Charta ist sehr allgemein und bedarf bei neuen Forschungs- und Technologiefeldern der Präzisierung. Prominente Beispiele sind Biomedizin und Gentechnik. Hier gibt es etwa Deklarationen der UNESCO, die allerdings völkerrechtlich nicht verbindlich sind.

Wer handelt solche Richtlinien aus?
Sie werden in der Regel durch Expertinnen und Experten formuliert und spiegeln Normen wider, wie sie eine interdisziplinär zusammengesetzte Expertenschaft zusammenträgt. Das sind häufig NaturwissenschaftlerInnen, JuristInnen, TheologInnen und manchmal auch SozialwissenschaftlerInnen.

Warum ist Ethik international schwach institutionalisiert?
Einerseits hat Ethik für Innovation nicht den konstitutiven Stellenwert wie ihn das Patentrecht hat. Ethik ist daher oft ein Zusatz, der eher der gesellschaftlichen Einbettung und Legitimitätsschaffung dient. Andererseits kommt ganz grundlegend hinzu, dass Sie, wenn Sie Weltregionen und Weltreligionen vergleichen, auf große Unterschiede in der Wahrnehmung von ethischen Problemstellungen treffen. Dies betrifft beispielsweise den Umgang mit Leben. Man ist sich nicht einig darüber, wann Leben anfängt und aufhört und wann technologische Eingriffe problematisch sind. Ab wann hat man es mit einem Wesen zu tun, dem Menschenwürde zukommt – bei der Verschmelzung von Ei- und Samenzellen, einem bestimmten Stadium der Embryonalentwicklung oder, wie im Judaismus, erst nach der Geburt? Bei technischen Eingriffen am Anfang oder Ende des Lebens gibt es aber selbst in Ländern Westeuropas große Unterschiede.

Welche Rolle spielt bei Ethik der oder die Einzelne?
Die Wahrnehmung der Einzelnen ist sicher relevant. Nehmen wir zum Beispiel genetische Diagnostika: Wer darf solche Tests anordnen, etwa Arbeitgeber oder Versicherungen? Wer darf die Ergebnisse kennen? Gibt es ein Recht auf Nicht-Wissen seitens der Betroffenen? Da steht viel auf dem Spiel, etwa die Aufrechterhaltung des Solidarprinzips bei Versicherungen oder die Verschiebung betrieblicher Machtverhältnisse.

Diese Fragen sind, wie Sie schon sagten, immer auch global interessant. Es gibt aber auch Entscheidungen, die an einem Ort getroffen werden und anderswo Auswirkungen haben, wie beispielsweise der Ausstieg der USA aus dem Pariser Klimaabkommen.
Gegenüber globalen Herausforderungen ist Kooperation unerlässlich, Nicht-Kooperation kann Problemlagen wiederum verschärfen. Dies gilt für den Klimaschutz oder die Verwendung von Energietechnologien, besonders dramatisch der Atomtechnologie, die neben räumlichen auch enorme zeitliche Auswirkungen haben können. Unfälle wie Tschernobyl oder Fukushima machen Landstriche für Tausende von Jahren nicht mehr bewohnbar, auch gibt es für die Endlagerung von Atommüll global bis heute keine Lösung.

Zur Nachhaltigkeitsfrage: Die aktuellen Debatten hinterlassen oft den Eindruck, dass die Wirtschaft nicht wachsen kann, ohne gleichzeitig dabei die Erde zu zerstören. Stimmt das?
Mit herkömmlichen Technologien, ja. Aber es gibt auch Bemühungen, Wirtschaftswachstum vom Ressourcenverbrauch zu entkoppeln. Etwa durch neue Formen der Kreislaufwirtschaft, indem man Abfälle oder Reststoffe, idealerweise auch CO2, nutzt. Insgesamt braucht es naturnahe Produktionsprozesse. Konzepte einer nachhaltigen Bioökonomie versuchen, solche Perspektiven zu entwickeln.

Dabei kommt häufig auch die Forderung nach sozialer Innovation auf, beispielsweise nach einem Glücksindex statt dem Bruttosozialprodukt.
Der Fokus auf technologische Innovationen allein ist zu kurz, soziale Innovationen als Ergänzung oder Alternative zu beachten, ist wichtig und wird auch zunehmend, etwa von der EU, anerkannt. Auch wenn das Bruttosozialprodukt nach wie vor die vorherrschende Orientierung bietet, gibt es interessanterweise auch in den Wirtschaftswissenschaften intensive Diskussionen um alternative Maßstäbe. Dazu gehören der Happiness und der Human Development Index.

Blicken Sie selbst optimistisch in die Zukunft?
Ja und nein. So, wie vieles heute läuft, ist eigentlich Pessimismus angebracht. Man sollte aber beides miteinander verbinden: Optimismus und Pessimismus. Versuchen, produktive Perspektiven für eine lebenswerte Zukunft zu entwickeln und umzusetzen. Schauen, wo es Ansatzpunkte gibt, an die man anknüpfen und woraus ein Momentum entstehen könnte. Sie haben die USA mit Trump erwähnt: einerseits versucht der vermeintlich mächtigste Staatsmann der Welt das Pariser Klimaabkommen in die Tonne zu treten, andererseits trifft aber genau dieser Schritt auf den Widerspruch von Städten, Unternehmen und Universitäten im eigenen Land.

Wie soll die Welt der Zukunft aussehen?
Eine zukünftig lebenswerte Welt kann keine sein, die produktivistisch oder konsumistisch ist. Zufriedenheit, Wohlbefinden oder erfülltes Leben werden von ökonomischen Leistungsindikatoren nicht angemessen abgebildet. Es wird große gesellschaftliche Reformen brauchen, dorthin zu kommen. Ein Referenzrahmen, der zumindest einen ambitionierten Versuch darstellt, nachhaltige Fortschritte zu erzielen, ist die Agenda 2030 mit dem Zielkatalog der Sustainable Development Goals.

für ad astra: Romy Müller

Zur Person

Daniel Barben, geboren in Zürich, ist seit 2014 Professor am Institut für Technik- und Wissenschaftsforschung. Er studierte Soziologie, Psychologie, Politikwissenschaft und Philosophie an der FU Berlin. 1995 promovierte Barben an der Universität Potsdam in Politikwissenschaft. Anschließend war er am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, an der TU Berlin und an der Universität Bielefeld mit verschiedenen Projekten zu Technik, Gesellschaft und Umwelt befasst. Als Habilitationsstipendiat der DFG folgten Aufenthalte an den Universitäten Rutgers und Harvard. Nach der Habilitation in Soziologie an der FU Berlin 2004 war Barben an der University of Wisconsin-Madison und an der Arizona State University tätig. Ein Ruf führte ihn 2010 zurück nach Europa auf die VDI-Professur für Zukunftsforschung an der RWTH Aachen.
Barben beschäftigt sich insbesondere mit Governance von Wissenschaft und Technik, derzeit unter anderem in einem Projekt zu Climate Engineering und Klimapolitik. Im Juli 2016 veröffentlichte er gemeinsam mit KollegInnen die vielbeachtete Analyse „Five cornerstones of a global bioeconomy“ in der Zeitschrift Nature.

Daniel Barben im Sonnenpark St. Veit/Glan