Alpen-Adria-Universität Klagenfurt: Einigung mit Altrektor Heinrich C. Mayr
Die Alpen-Adria-Universität und der ehemalige Rektor Heinrich C. Mayr haben sich außergerichtlich geeinigt.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte Ende Oktober 2015 den Abberufungsbescheid des Universitätsrats vom April 2012 wegen „Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften“ aufgehoben. Der Universitätsrat sprach sich nach gutachterlicher Klärung der rechtlich möglichen Vorgehensweise am 4. Februar und am 14. März 2016 für Vergleichsverhandlungen hinsichtlich der offenen arbeitsrechtlichen Begehren aus. Das Rektorat übernahm die Führung dieser Verhandlungen. Dadurch konnten langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren vermieden werden.
Rektor Vitouch zum gemeinsam erzielten Ausgang: „Es ist schön, dass nach so langer Zeit nun ein Schlussstrich unter diese Sache gezogen ist, und dass Heinrich C. Mayr nach wie vor mit großem Engagement mit seinem Team forscht und lehrt.“ Prof. Mayr dazu: „Ich begrüße diese außergerichtliche Einigung, denn ich fühle mich der Universität nach wie vor verbunden. Deshalb trage ich auch das mir Mögliche zu ihrer Weiterentwicklung bei.“
Im September 2016 holt Heinrich C. Mayr die 46. Jahrestagung der Gesellschaft für Informatik (GI) an die Universität Klagenfurt: Der größte Informatik-Kongress im deutschen Sprachraum steht heuer unter dem Motto „Informatik von Menschen für Menschen“.