STUDIUM
Termine & Fristen
Wintersemester 2020/21
Allgemeine Zulassungsfrist
13.07. – 30.09.2020
Nachfrist
01.10. – 30.11.2020
Nach der Absolvierung des Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung bieten sich zwei Wege für den Abschluss des aufbauenden Masterstudiums an:
Reglementiert durch gesetzliche Vorgaben: Im Dienst stehende Lehrpersonen mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium Lehramt müssen innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Anstellung einen Masterabschluss nachweisen, um eine dauerhafte Anstellung an einer Schule zu erlangen.
Master of Education (MEd)
Ja
Nein
Slowenisch, Deutsch
Studienberatung
E-Mail: studieninfo [at] aau [dot] at
Studienvertretung Lehramt
Website der Studienvertretung
E-Mail: oeh [dot] lehramt [at] aau [dot] at
Facebook: Auf Facebook kontaktieren
Allgemeine Informationen:
Koordinationsstelle Lehramtsausbildung
Studienprogrammleitung Lehramt allgemein
Website der Studienprogrammleitung
E-Mail: lehramt [at] aau [dot] at
Studienprogrammleitung UF Slowenisch
Website der Studienprogrammleitung
Ziel des Studiums ist die Berufsausbildung und -befähigung für das Lehramt im Bereich Sekundarstufe Allgemeinbildung und somit die Erlangung der Berufsberechtigung für den Einsatz an Schulen der Sekundarstufe. Die angestrebten Qualifikationen werden durch das Masterstudium vertieft. Dementsprechend entwickeln die Studierenden im Laufe ihres Studiums ein wissenschaftlich begründetes Professionsverständnis sowie die Fähigkeit, souverän in ihrer fachlichen Disziplin und in ihrem pädagogischen Handeln agieren zu können.
Die Zulassung zum Masterstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung voraus. Dabei können lediglich die Unterrichtsfächer bzw. Spezialisierungen gewählt werden, die im Rahmen des Bachelorstudiums Lehramt oder dessen Erweiterungsstudiums, d.h. als drittes Unterrichtsfach (gem. § 54b UG), abgeschlossen worden sind.
Die Zulassung von AbsolventInnen sechssemestriger Bachelorstudien für das Lehramt an Pädagogischen Hochschulen zu einem Masterstudium für das Lehramt Sekundarstufe setzt die Absolvierung eines Erweiterungsstudiums (gem. § 54c UG) voraus. Dieses umfasst ca. 90 ECTS-Anrechnungspunkte (ca. 42-45 ECTS-AP je Unterrichtsfach).
Der Start dieses Erweiterungsstudiums ist mit dem WS 2019/20 geplant.
Das Masterstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung im Ausmaß von 120 ECTS-Anrechnungspunkten hat eine Studiendauer von vier Semestern. Es sind zwei Unterrichtsfächer (UF) oder ein Unterrichtsfach und eine Spezialisierung zu wählen, die bereits im Bachelorstudium Lehramt oder im Rahmen eines Erweiterungsstudiums (gem. § 54b UG) absolviert worden sind.
FACH | ECTS |
Bildungswissenschaftliche Grundlagen | 20 |
Unterrichtsfach 1 | 20 |
Unterrichtsfach 2 bzw. Spezialisierung | 20 |
Masterarbeit | 20 |
Kommissionelle Masterprüfung | 5 |
Freie Wahlfächer | 5 |
Fachpraktikum und Praktikum im schulischen/außerschulischen Bereich | 30 |
Summe | 120 |
Detaillierte Informationen zum Lehramt Slowenisch finden Sie im Curriculum.
Die Pädagogisch-Praktischen Studien im Masterstudium umfassen insgesamt 30 ECTS-Anrechnungspunkte. Diese setzten sich aus (außer)schulischen Praktika im Gesamtumfang von 20 ECTS-Anrechnungspunkten, den jeweiligen Begleitlehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 6 ECTS-Anrechnungspunkten sowie den Lehrveranstaltungen aus den Kernbereichen „Sprachliche Bildung im Kontext von Mehrsprachigkeit“ und „Digitale Kompetenz“ im Gesamtumfang von 4 ECTS-Anrechnungspunkten zusammen.
Die Pädagogisch-Praktischen Studien im Masterstudium gliedern sich in:
Fachpraktika und Begleitlehrveranstaltungen
Pädagogisches Praktikum im schulischen/außerschulischen Bereich und Reflexionsseminar
Lehrveranstaltungen aus den Kernbereichen „Sprachliche Bildung im Kontext von Mehrsprachigkeit“ und „Digitale Kompetenz“
* Als Vorbereitung für die Fachprüfung werden die Lehrveranstaltungen PPS.007 „Sprachliche Bildung & Mehrsprachigkeit – fächerübergreifende Aspekte“ und PPS.07a/PPS.07b/PPS.07c „Sprachliche Bildung und Sprachsensibilisierung in fächerspezifischen Kontexten I-III“ angeboten.
Die AbsolventInnen des Masterstudiums Lehramt sind berechtigt, an einer Schule der Sekundarstufe in einem unbefristeten Verhältnis zu unterrichten. Darüber hinaus öffnet sich mit den im Lehramtsstudium erworbenen Qualifikationen auch die Möglichkeit, in ähnlichen Berufsfeldern – wie in den Bereichen der Sozial- und Jugendarbeit oder der Erwachsenenbildung- tätig zu werden.
Das neue Lehramtsstudium wurde im Rahmen des Entwicklungsverbunds Süd-Ost gemeinsam mit anderen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen entwickelt. Im Bereich des Entwicklungsverbunds ist es auch möglich ein Fach an einer anderen Hochschule innheralb des Verbundes zu studieren – unabhängig vom Ort der Einschreibung.
Zum Verbund zählen die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Karl-Franzens Universität Graz, Technische Universität Graz, Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, die Pädagogischen Hochschulen in Kärnten, Steiermark und Burgenland.
Mehr Informationen zum Studium im Entwicklungsverbund Süd-Ost finden Sie unter: www.lehramt-so.at
Im Rahmen der freien Wahlfächer ist es möglich, sich je nach Studienplan einzelne Lehrveranstaltungen oder ganze Module aus anderen Bereichen anrechnen zu lassen.
Allgemeine Zulassungsfrist
13.07. – 30.09.2020
Nachfrist
01.10. – 30.11.2020
Allgemeine Zulassungsfrist
11.01. – 05.02.2021
Nachfrist
06.02. – 30.04.2021
Allgemeine Fragen zum Lehramtsstudium im Entwicklungsverbund Süd-Ost?