Die Vertretungsbefugnis von Unternehmensberatern und Ziviltechnikern vor Gerichten und Verwaltungsbehörden

Im Österreichischen Anwaltsblatt ist ein Aufsatz von Prof. Baumgartner zur Vertretungsbefugnis von Unternehmensberatern und Ziviltechnikern vor Gerichten und Verwaltungsbehörden erschienen. Darin wird gezeigt, dass beide Berufsgruppen vor Gerichten und Verwaltungsbehörden grundsätzlich vertretungsbefugt sind. Im Gegensatz zu Rechtsanwälten kommt aber sowohl Unternehmensberatern als auch Ziviltechnikern nur eine inhaltlich beschränkte Vertretungsbefugnis zu.

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Quelle: https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.LIanwbl20201211