Ausschreibung: Pädagogische Hilfskraft (w/m/d)

Es freut uns sehr, dass das Familienservice folgende vakante Stelle zur Ausschreibung bringen darf:

Pädagogische Hilfskraft (w/m/d) (flexible Kinder- bzw. Ferienbetreuung)

Beschäftigungsausmaß: 50 % (20 Wochenstunden) – bei Bedarf ist das Stundenausmaß splittbar
Mindestentgelt: € 15.769,60 brutto jährlich; Einstufung nach Uni-KV: IIb
Besetzungsdatum: voraussichtlich 2. Oktober 2023
Befristung: vorerst befristet auf ein Jahr, mit Option auf Überleitung ins unbefristete Arbeitsverhältnis
Bewerbungsfrist: 9. August 2023
Kennung: 493/23

Der Aufgabenbereich umfasst:

  • Betreuung samt Grundpflege sowie aktive Förderung von Kindern von Universitätsangehörigen im
    Alter von 8 Wochen – 12 Jahren inklusive Mitarbeit an der Gestaltung eines adäquaten
    Freizeitprogrammes
  • Betreuung von Kindern im Rahmen der Sommerferienbetreuung und anderer Ferienzeiten
    (Fenstertage u.a.) inklusive Mithilfe bei der Ausarbeitung des pädagogischen Programmes sowie
    Einbringen von altersgerechten Spielimpulsen/-anleitungen
  • Mithilfe bei der Organisation und bei Workshops, speziellen Thementagen (z.B. Kinderfeste, Langen
    Nacht der Forschung, etc.)
  • Abhaltung von Schnuppertagen (Eingewöhnung von Kindern) und Elterngesprächen
  • Auswahl von pädagogischen Materialien
  • Administrative Unterstützung

Voraussetzungen für die Einstellung:

  • Abgeschlossene Ausbildung (z.B. Kleinkinderzieher:in und/oder Tagesmutter-/-vater) in einer vom
    Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (K-KBBG) anerkannten Einrichtung
  • Selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
  • EDV-Kenntnisse (gängige Bürosoftware)
  • Gute Deutschkenntnisse
  • Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten (Wechseldienstplan)

Erwünscht sind:

  • Berufserfahrung in einer Kinderbetreuungseinrichtung (Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern
    unterschiedlicher Altersstrukturen von Vorteil)
  • Kooperations-, Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • Hohe Motivation, Flexibilität und Sorgfalt sowie Belastbarkeit bei ständig wechselnden Anforderungen
    und unter Zeitdruck zu lösenden Problemen
  • Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung
  • Serviceorientiertes Denken
  • Englischkenntnisse

Das Angebot:
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt € 1.126,40 brutto (14 x jährlich) und kann
sich auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer
Vorerfahrungen auf max. € 1.221,90 brutto (Regelstufe 1) erhöhen.

Zudem bietet die Universität Klagenfurt:

  • Persönliche und berufliche Weiterbildungsangebote
  • Zahlreiche attraktive Zusatzleistungen, siehe dazu jobs.aau.at/arbeitgeber-universitaetklagenfurt/
  • Diversitäts- und familienfreundliche Universitätskultur
  • Leben und arbeiten in der attraktiven Alpen-Adria-Region mit vielfältigen Freizeitmöglichkeiten in den Bereichen Kultur, Natur & Sport

Die Bewerbung:
Bei Interesse bewerben Sie sich mit den üblichen Unterlagen:

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • Zeugnisse / Bestätigungen

Bewerbungen sind ausschließlich bei der Stelle mit der Kennung 493/23 in der Rubrik „Allgemeines
Universitätspersonal“ über den Link „Für diese Stelle bewerben“ im Job-Portal unter jobs.aau.at möglich.

Die erforderlichen Nachweise für die Einstellung müssen bis spätestens 9. August 2023 vorliegen.

Nähere Auskünfte erteilt zur konkreten Stellenausschreibung Fr. Arbeiter-Weyrer, Leiterin des
Familienservice (familienservice [at] aau [dot] at). Allgemeine Informationen zur Universität als Arbeitgeberin
finden sich unter www.aau.at/jobs/information. Die Personalverfahren werden an der Universität
Klagenfurt neben der zuständigen ausschreibenden Stelle auch vom Arbeitskreis für
Gleichbehandlungsfragen und ggfs. von der Behindertenvertretung begleitet.

Die Universität Klagenfurt legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Antidiskriminierung,
Chancengleichheit und Diversität.

Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien
erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des
Aufnahmeverfahrens entstehen.