Um sich im Unterrichtsfach Bewegung und Sport inskribieren zu können, muss die Zulassungsprüfung positiv absolviert werden. Diese dient der Feststellung der sportlichen Eignung zum Studium.
Wichtig: Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist die Abgabe eines ärztlichen Attests, welches nicht älter als 4 Wochen sein darf. Dieses muss bis spätestens 14.09.2026 einlangen. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Attest per Post, persönlich oder per E-Mail an die Universität Klagenfurt zu übermitteln. Wir weisen darauf hin, dass der E-Mail-Verkehr kein absolut sicheres Kommunikationsmittel darstellt.
Die Zulassungsprüfung findet zweimal im Jahr statt – im September und im Februar. Im jeweiligen Semester ist nur ein Antritt ENTWEDER in Klagenfurt ODER in Graz erlaubt.
Für das Wintersemester 2026 findet die Zulassungsprüfung vom 21. bis 23. September 2026 statt.
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Die Abgabefrist für das ärztliche Attest ist der 14.09. 2026, die Anmeldung zur Zulassungsprüfung ist bis 06. September 2026 möglich.
Eine vollständig positiv absolvierte Zulassungsprüfung ist, sofern nicht mit dem Studium begonnen wird, 2 Jahre gültig. Es ist möglich, die Zulassungsprüfung auch vor der allgemeinen Aufnahmeprüfung zu absolvieren.
Jene Kriterien, die nicht erfüllt wurden, können ausschließlich bei der darauffolgenden Zulassungsprüfung ausgebessert werden. Es muss somit nicht – wie bisher – die gesamte Zulassungsprüfung wiederholt werden. Gelingt ein Ausbessern zu diesem Termin nicht, so muss bei neuerlichem Antreten die gesamte Prüfung wiederholt werden.
Weitere, für die Zulassungsprüfung relevante Informationen stehen als Download-Dateien zur Verfügung: