Voraussetzung für die Zulassung ist ein an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung abgeschlossenes Bachelor-, Master- oder Diplomstudium aus den Bereichen Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Medizin, Allgemeine Technik, Naturwissenschaften, Geistes- und Kulturwissenschaften.
Es können auch Personen in den Universitätslehrgang aufgenommen werden, die nicht über ein abgeschlossenes Studium verfügen. Voraussetzung ist der Nachweis von mindestens 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung und das Vorliegen der allgemeinen Universitätsreife gem. § 64 Abs. 1 UG. Darüber hinaus können Personen aufgenommen werden, die eine einschlägige berufliche Position innehaben, welche eine einschlägige fachliche Aus- oder Weiterbildung voraussetzt.