STUDIUM
Termine & Fristen
Wintersemester 2020/21
Allgemeine Zulassungsfrist
13.07. – 30.09.2020
Nachfrist
01.10. – 30.11.2020
Das Masterstudium Wirtschaft und Recht bietet eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisbezogene Ausbildung an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Recht. Neben einer vertiefenden wirtschaftsrechtlichen Ausbildung erfolgt je nach Wahl der Studierenden eine Spezialisierung in den Studienzweigen Finance, Steuerwesen und Steuerberatung, Accounting und Auditing oder Public Management und Recht der öffentlichen Verwaltung.
Im Masterstudium Wirtschaft und Recht wird der Anwendungsorientierung besondere Bedeutung beigemessen. Dazu gehört zum einen, dass in den Lehrveranstaltungen anwendungsorientiert unterrichtet wird. Zum anderen erproben Studierende nach erfolgter Spezialausbildung das erworbene Wissen im Rahmen einer verpflichtenden dreimonatigen facheinschlägigen Praxis. Zur persönlichen, kulturellen und sprachlichen Aus- und Weiterbildung gehören auch Studienaufenthalte bzw. Praktika im Ausland.
Wichtiges Schnittstellen-Know-How
Master of Science (MSc)
Ja
Nein
Deutsch, teilweise Englisch
„Das Masterstudium Wirtschaft und Recht an der Universität Klagenfurt ist eine perfekte Vorbereitung auf den Berufseinstieg. Der harmonisch abgestimmte Studienplan bietet zusätzlich zu den betriebswirtschaftlichen Kerngebieten auch rechtliche Schwerpunkte. Damit stehen einem als Absolvent neben den klassischen Berufsfeldern wie Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung auch noch viele andere Türen auf nationaler aber auch internationaler Ebene offen."
Studienberatung
E-Mail: studieninfo [at] aau [dot] at
Studienprogrammleitung
Website der Studienprogrammleitung
E-Mail: Sandra [dot] Vidoni [at] aau [dot] at
Facebook: Auf Facebook kontaktieren
Studienvertretung
E-Mail: oeh [dot] abw [at] aau [dot] at
Im Rahmen des gewählten Studienzweigs werden den Studierenden umfassende betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse für eine Tätigkeit in dem betreffenden Berufsfeld vermittelt. Das Masterstudium Wirtschaft und Recht befähigt die Studierende juristische und wirtschaftliche Sachverhalte kritisch einzuschätzen und zu analysieren. Darüber hinaus erhalten sie eine vertiefende Ausbildung in wirtschaftsrechtlichen Belangen. Schließlich werden die Studierenden auf eine weitergehende universitäre Ausbildung im Rahmen eines Doktoratsstudiums vorbereitet.
Die Zulassung zum Masterstudium muss bis zum Ende der Nachfrist (Wintersemester: 13. Juli bis 30. November | Sommersemester: 11. Januar bis 30. April) erfolgen.
Studierende, die ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Bachelorstudium oder ein vergleichbares Studium an einer in- oder ausländischen Universität, Fachhochschule oder anderen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung abgeschlossen haben, sind zum Masterstudium zuzulassen, wenn sie den Nachweis der Kenntnisse in den nachfolgend genannten Kernbereichen im jeweils genannten Ausmaß erbringen:
Werden die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt und fehlen nur einzelne Ergänzungen, so kann das Rektorat die Zulassung mit der Auflage von Prüfungen verbinden, die die Gleichwertigkeit herstellen.
Informationen über fachlich in Frage kommende Bachelorstudien
Fach | Fachbezeichnung | ECTS |
---|---|---|
Pflichtfächer | Wirtschaftsrecht (Vertiefung) | 16 |
Finanzwissenschaft | 4 | |
Gebundene Wahlfächer | Nach Wahl einen der Studienzweige
| 52 |
Praxis | 14 | |
Seminar zur Aufarbeitung der Praxis | 1 | |
Masterarbeit | 23 | |
Seminar zur Masterarbeit | 4 | |
Freie Wahlfächer | 6 | |
Summe | 120 |
Im Rahmen des Masterstudiums Wirtschaft und Recht ist die Absolvierung einer in Bezug auf den gewählten Studienzweig facheinschlägigen Praxis von mindestens drei Monaten vorgesehen. Berufstätige Studierende können die Praxis auch an ihrem Arbeitsplatz durchführen. Im Anschluss an die Praxis ist ein Seminar zu besuchen, in dem die gewonnenen Erfahrungen aufgearbeitet und wissenschaftlich reflektiert werden. Wird ein Auslandssemester absolviert, so kann die Praxis unter bestimmten Voraussetzungen entfallen.
Zur persönlichen, kulturellen und sprachlichen Aus- und Weiterbildung gehören auch Studienaufenthalte bzw. Praktika im Ausland. Die Förderung der Internationalität ist der Universität Klagenfurt mit ihrer einzigartigen Lage inmitten des Alpen-Adria-Raumes ein zentrales Anliegen.
Über Erasmus+ und Joint Study können Sie an vielen Partneruniversitäten in Europa und der ganzen Welt studieren.
Auf Grund ihrer fachlichen, persönlichen und sozialen Kompetenzen sind Absolventinnen und Absolventen für Spitzenpositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst befähigt. Sie können insbesondere in folgenden Bereichen tätig werden:
An das Masterstudium Wirtschaft und Recht können Sie direkt ein
Doktoratsstudium anschließen.
Im Rahmen der freien Wahlfächer ist es möglich, sich je nach Studienplan einzelne Lehrveranstaltungen oder ganze Module aus anderen Bereichen anrechnen zu lassen.
Allgemeine Zulassungsfrist
13.07. – 30.09.2020
Nachfrist
01.10. – 30.11.2020
Allgemeine Zulassungsfrist
11.01. – 05.02.2021
Nachfrist
06.02. – 30.04.2021