Einladung zum 49. Praktiker:innenseminar

Das Institut für Rechtswissenschaften und die Arbeiterkammer Kärnten laden herzlich zum

49. Praktiker*innenseminar

ein.

Thema: Ich merkt es wohl, vor Tische las mans anders!* – Eine rechtliche Betrachtung ausgewählter Vertragsklauseln

Termin: Freitag, 16. Juni 2023, 9:00 Uhr

Ort: Universität Klagenfurt, HS 4 und Live-Stream


Vorträge:

Konkurrenzbeschränkungen und Nebenbeschäftigungsverbote im aufrechten Arbeitsverhältnis
(Postdoc-Ass. Mag. Dr. Thomas Pfalz, Universität Klagenfurt)

Schlichtungsklauseln in Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung und Kollektivvertrag
(Dr.in Felicia Kain, Wirtschaftsuniversität Wien)

Ausbildungskostenrückersatzklauseln – Neuerungen in Lehre und Judikatur
(Dr. Ernst Eypeltauer, Rechtsanwalt in Linz)


Wissenschaftliche Leitung:

Univ.-Prof. Dr. Christoph Kietaibl, Universität Klagenfurt

Mag. Maximilian Turrini, Arbeiterkammer Kärnten

 

Programm

 

Um Anmeldung wird gebeten: kaernten.arbeiterkammer.at/praktikerseminar

*Schiller, Wallenstein (Triologie), Die Piccolomini 4. Aufzug

 

 

Forschungsjahr im Parlament

Der Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftliche Dienst (RLW) der Parlamentsdirektion lädt Wissenschaftler:innen dazu ein, parlamentsbezogene Forschung für ein Jahr in unmittelbarer Nähe zum Forschungsobjekt voranzutreiben: im Parlament

weitere Infos unter: Parlamentsforschung/Parlament Österreich

Mildtätig, gemeinnützig, kirchlich: Kommen Steuerbegünstigungen auch bei den Richtigen an?

Dass die Rechtswissenschaften auch für jene interessant sein können, die künstlerisch-kreativ sind und auch die Mathematik mögen, zeigt der Lebenslauf von Lisa-Marie Köstenbauer. Sie war in den vergangenen vier Jahren als Universitätsassistentin an der Universität Klagenfurt tätig und wurde für ihre Dissertation zum „Der gemeinnützige Konzern aus steuerrechtlicher Sicht“ nun mit dem Award of Excellence ausgezeichnet.

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Moot Court 13.1.2023

Landesgericht Klagenfurt, 13.1.2023

Am frühen Nachmittag des 13. 1. 2023 wetteiferten zwei Studierenden-Teams der Universität Klagenfurt am hiesigen Landesgericht um die besseren Argumente.

Der Moot Court ist eine Speziallehrveranstaltung, die bei Jus-Studierenden eine lange Tradition hat.

In einem fiktiven Zivilprozess dritter Instanz fochten die Herren Stefan Torker, BSc (am Verhandlungstag erkrankt), Marvin Stramitzer, BSc sowie Raphael Trabe, BSc als Parteienvertreter des Beklagten gegen die Frauen Alexandra Oswald, BA BSc BSc, Barbara Guggenberger sowie Herr Felix Stromberger, BSc als ParteienvertreterInnen des Klägers.

Veranstaltet wurde die Kärntner Vorrunde des Moot Courts von Prof. Olaf Riss und Prof. Christoph Kietaibl (Institut für Rechtswissenschaften; Universität Klagenfurt).

Im Vorfeld mussten die Beklagtenvertreter Torker, Stramitzer und Trabe aufgrund eines erst- und zweitinstanzlichen Urteils eine schriftliche Revision an den OGH nach den Kriterien der Zivilprozessordnung verfassen; unterstützt wurden sie dabei von RA Dr. Bernhard Fink.

Darauf erwiderten die Klagevertreterinnen Oswald, Guggenberger und Stromberger mittels schriftlicher Revisionsbeantwortung; sie wurden von RA Dr. Christian Tschurtschenthaler, LLM begleitet.

In der im Großen Schwurgerichtssaal ausgetragenen Verhandlung kam es dann am 13. 1. 2023 zum Showdown:

Die Rechtssache betraf eine Streitigkeit zweier Grundstücksnachbarn (= Kläger und Beklagter). Deren Vorgänger hatten in den 1960er Jahren ein Bauverbot zugunsten des Beklagtengrundstücks vereinbart und in das Grundbuch eingetragen: Danach durfte das Klägergrundstück zwar als Lagerplatz genützt werden, jegliche Bautätigkeit darauf sollte aber verboten sein. Über die letzten Jahrzehnte verstießen die Vorgänger des Klägers immer wieder gegen dieses Verbot und bauten unter anderen mehrere Lagerhallen und eine Betonproduktionsanlage. Weil der Vorgänger des Beklagten sich keinem dieser Verstöße widersetzt hatte, argumentierten Guggenberger, Oswald und Stromberger, dass eine sogenannte Freiheitsersitzung stattgefunden habe (§ 1488 ABGB), dass sie also freies Eigentum ersessen hätten und das Bauverbot somit erloschen sei. Sie verlangten, das im Grundbuch eingetragene Bauverbot zu löschen. Dagegen hielten Torker, Stramitzer und Trabe, dass eine bestimmte, im Zusammenhang mit der erlaubten Lagertätigkeit bezogene Bautätigkeit erlaubt sei und der Vorgänger der Beklagten die baulichen Widersetzungshandlungen stets konkludent gebilligt habe.

Der RichterInnensenat setzte sich zusammen aus RAin Mag.a Astrid Roblyek (Rechtsanwältin in Klagenfurt und Obfrau der Kärntner Juristischen Gesellschaft), Rat Mag. Daniel Binder (Richter des Landesgerichts Klagenfurt sowie im Evidenzbüro des OGH) sowie Univ.-Prof. Dr. Sixtus-Ferdinand Kraus (JKU Linz). Er folgte größtenteils der Rechtsauffassung des Revisionsteams Torker, Stramitzer und Trabe.

Die Kärntner Vorrunde des Moot Courts aus Zivilrecht entschied jedoch das Revisionsgegner-Team Oswald, Guggenberger und Stromberger für sich. Damit haben sie sich für das Bundesfinale Moot Court aus Zivil- und Zivilverfahren qualifiziert, das am im Juni 2023 in Graz ausgetragen wird.

Dort werden sie die Universität Klagenfurt vertreten und sich mit den besten der besten Studierenden aller österreichischen juristischen Fakultäten messen. Dafür wünschen wir alles Gute!