Moot Court 13.1.2023

Landesgericht Klagenfurt, 13.1.2023

Am frühen Nachmittag des 13. 1. 2023 wetteiferten zwei Studierenden-Teams der Universität Klagenfurt am hiesigen Landesgericht um die besseren Argumente.

Der Moot Court ist eine Speziallehrveranstaltung, die bei Jus-Studierenden eine lange Tradition hat.

In einem fiktiven Zivilprozess dritter Instanz fochten die Herren Stefan Torker, BSc (am Verhandlungstag erkrankt), Marvin Stramitzer, BSc sowie Raphael Trabe, BSc als Parteienvertreter des Beklagten gegen die Frauen Alexandra Oswald, BA BSc BSc, Barbara Guggenberger sowie Herr Felix Stromberger, BSc als ParteienvertreterInnen des Klägers.

Veranstaltet wurde die Kärntner Vorrunde des Moot Courts von Prof. Olaf Riss und Prof. Christoph Kietaibl (Institut für Rechtswissenschaften; Universität Klagenfurt).

Im Vorfeld mussten die Beklagtenvertreter Torker, Stramitzer und Trabe aufgrund eines erst- und zweitinstanzlichen Urteils eine schriftliche Revision an den OGH nach den Kriterien der Zivilprozessordnung verfassen; unterstützt wurden sie dabei von RA Dr. Bernhard Fink.

Darauf erwiderten die Klagevertreterinnen Oswald, Guggenberger und Stromberger mittels schriftlicher Revisionsbeantwortung; sie wurden von RA Dr. Christian Tschurtschenthaler, LLM begleitet.

In der im Großen Schwurgerichtssaal ausgetragenen Verhandlung kam es dann am 13. 1. 2023 zum Showdown:

Die Rechtssache betraf eine Streitigkeit zweier Grundstücksnachbarn (= Kläger und Beklagter). Deren Vorgänger hatten in den 1960er Jahren ein Bauverbot zugunsten des Beklagtengrundstücks vereinbart und in das Grundbuch eingetragen: Danach durfte das Klägergrundstück zwar als Lagerplatz genützt werden, jegliche Bautätigkeit darauf sollte aber verboten sein. Über die letzten Jahrzehnte verstießen die Vorgänger des Klägers immer wieder gegen dieses Verbot und bauten unter anderen mehrere Lagerhallen und eine Betonproduktionsanlage. Weil der Vorgänger des Beklagten sich keinem dieser Verstöße widersetzt hatte, argumentierten Guggenberger, Oswald und Stromberger, dass eine sogenannte Freiheitsersitzung stattgefunden habe (§ 1488 ABGB), dass sie also freies Eigentum ersessen hätten und das Bauverbot somit erloschen sei. Sie verlangten, das im Grundbuch eingetragene Bauverbot zu löschen. Dagegen hielten Torker, Stramitzer und Trabe, dass eine bestimmte, im Zusammenhang mit der erlaubten Lagertätigkeit bezogene Bautätigkeit erlaubt sei und der Vorgänger der Beklagten die baulichen Widersetzungshandlungen stets konkludent gebilligt habe.

Der RichterInnensenat setzte sich zusammen aus RAin Mag.a Astrid Roblyek (Rechtsanwältin in Klagenfurt und Obfrau der Kärntner Juristischen Gesellschaft), Rat Mag. Daniel Binder (Richter des Landesgerichts Klagenfurt sowie im Evidenzbüro des OGH) sowie Univ.-Prof. Dr. Sixtus-Ferdinand Kraus (JKU Linz). Er folgte größtenteils der Rechtsauffassung des Revisionsteams Torker, Stramitzer und Trabe.

Die Kärntner Vorrunde des Moot Courts aus Zivilrecht entschied jedoch das Revisionsgegner-Team Oswald, Guggenberger und Stromberger für sich. Damit haben sie sich für das Bundesfinale Moot Court aus Zivil- und Zivilverfahren qualifiziert, das am im Juni 2023 in Graz ausgetragen wird.

Dort werden sie die Universität Klagenfurt vertreten und sich mit den besten der besten Studierenden aller österreichischen juristischen Fakultäten messen. Dafür wünschen wir alles Gute!

Terminaviso: 48. Praktiker:innenseminar in Kooperation mit der Arbeiterkammer Kärnten

Unter dem Titel  „Alles compliant am Arbeitsplatz?“ findet am 2. Dezember 2022 das 48. Praktiker:innen-Seminar, veranstaltet vom Institut für Rechtswissenschaften der Universität Klagenfurt und der Arbeiterkammer Kärnten, statt.

Unter wissenschaftlicher Leitung von Univ.-Prof. Dr. Christoph Kietaibl, Universität Klagenfurt bzw. Mag. Maximilian Turrini, Arbeiterkammer Kärnten und nach Begrüßung durch Güther Goach, Präsident der AK Kärnten, erwarten die Teilnehmer:innen Informationen zu nachfolgenden Themen:

  • Betriebsverfassungs- und datenschutzrechtliche Aspekte algorithmenbasierter Personalentscheidungen  (Univ.-Ass. Conrad Greiner, LL.M., Universität Klagenfurt)
  • Auswirkung und Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie in Österreich (Assoz.-Prof. Dr. Erika Kovacs, Wirtschaftsuniversität Wien)
  • Arbeitsrechtliche Compliance – Grenzen und Spannungsverhältnis zwischen unzulässiger Überwachung und zulässiger Kontrolle im Arbeitsverhältnis (Dr. Eva-Maria Sobej, Arbeiterkammer Kärnten

Programm

Berufsziel Steuerberater:in/Wirtschaftsprüfer:in

Rund 70 Schüler:innen und Student:innen nutzten am 27.9.2022 in der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Kärnten (Lakeside Park) die Chance, sich über einen Einstieg in diese krisensichere Branche zu informieren.

Steuerberater-Berufsgruppenobmann Jürgen Sykora bot Einblicke in die verschiedenen Ausbildungswege, Sabine Kanduth-Kristen, Institutsvorständin des Instituts für Finanzmanagement und Gudrun Fritz-Schmied, stv. Institutsvorständin des Instituts für Finanzmanagement, stellten das entsprechende Studienangebot der Universität Klagenfurt vor.

Kristina Aichwalder (Ernst & Young #ernstandyoung), Marlis Höfferer (Steuerberatung Dr. Höfferer) und Birgit Perkounig (TPA) boten persönliche Einblicke in die Karrierewege und den Berufsalltag.

Kammerpräsidentin Kristin Grasser und Johannes Heinrich, Vorstand des Instituts für Rechtswissenschaften, begleiteten die interessierten Teilnehmer:innen durch einen abwechslungsreichen Abend.

 

47. Praktiker:innen-Seminar in Kooperation mit der Arbeiterkammer Kärnten

Unter dem Titel  „Ist 24/7 das neue 8/40? Entgrenzung der Erreichbarkeit – eine arbeitsrechtliche Betrachtung“  fand am 24. Juni 2022 das 47. Praktiker:innen-Seminar, veranstaltet vom Institut für Rechtswissenschaften der Universität Klagenfurt und der Arbeiterkammer Kärnten, statt.

Unter wissenschaftlicher Leitung von Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch, Johannes Kepler Universität Linz und Univ.-Prof. Dr. Christoph Kietaibl, Universität Klagenfurt, wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über nachfolgende Themen umfassend informiert:

  • Neurologische Aspekte von Stress (Prim. Assoc.Prof. Prof.h.c. PD Dr. Walter Struhal, FEAN, Universitätsklinikum Tulln)
  • Arbeitgeber*innenpflichten zur Gewährleistung des „Rechts auf Nichterreichbarkeit“ (Univ.-Prof. Dr. Klaus Firlei, Universität Salzburg)
  • Semper paratus! Abgrenzung zwischen Rufbereitschaft und Arbeitsbereitschaft (Mag.iur. Dr.iur.Verena Vinzenz, Universität Graz)