Moot Court 13.1.2023

Landesgericht Klagenfurt, 13.1.2023

Am frühen Nachmittag des 13. 1. 2023 wetteiferten zwei Studierenden-Teams der Universität Klagenfurt am hiesigen Landesgericht um die besseren Argumente.

Der Moot Court ist eine Speziallehrveranstaltung, die bei Jus-Studierenden eine lange Tradition hat.

In einem fiktiven Zivilprozess dritter Instanz fochten die Herren Stefan Torker, BSc (am Verhandlungstag erkrankt), Marvin Stramitzer, BSc sowie Raphael Trabe, BSc als Parteienvertreter des Beklagten gegen die Frauen Alexandra Oswald, BA BSc BSc, Barbara Guggenberger sowie Herr Felix Stromberger, BSc als ParteienvertreterInnen des Klägers.

Veranstaltet wurde die Kärntner Vorrunde des Moot Courts von Prof. Olaf Riss und Prof. Christoph Kietaibl (Institut für Rechtswissenschaften; Universität Klagenfurt).

Im Vorfeld mussten die Beklagtenvertreter Torker, Stramitzer und Trabe aufgrund eines erst- und zweitinstanzlichen Urteils eine schriftliche Revision an den OGH nach den Kriterien der Zivilprozessordnung verfassen; unterstützt wurden sie dabei von RA Dr. Bernhard Fink.

Darauf erwiderten die Klagevertreterinnen Oswald, Guggenberger und Stromberger mittels schriftlicher Revisionsbeantwortung; sie wurden von RA Dr. Christian Tschurtschenthaler, LLM begleitet.

In der im Großen Schwurgerichtssaal ausgetragenen Verhandlung kam es dann am 13. 1. 2023 zum Showdown:

Die Rechtssache betraf eine Streitigkeit zweier Grundstücksnachbarn (= Kläger und Beklagter). Deren Vorgänger hatten in den 1960er Jahren ein Bauverbot zugunsten des Beklagtengrundstücks vereinbart und in das Grundbuch eingetragen: Danach durfte das Klägergrundstück zwar als Lagerplatz genützt werden, jegliche Bautätigkeit darauf sollte aber verboten sein. Über die letzten Jahrzehnte verstießen die Vorgänger des Klägers immer wieder gegen dieses Verbot und bauten unter anderen mehrere Lagerhallen und eine Betonproduktionsanlage. Weil der Vorgänger des Beklagten sich keinem dieser Verstöße widersetzt hatte, argumentierten Guggenberger, Oswald und Stromberger, dass eine sogenannte Freiheitsersitzung stattgefunden habe (§ 1488 ABGB), dass sie also freies Eigentum ersessen hätten und das Bauverbot somit erloschen sei. Sie verlangten, das im Grundbuch eingetragene Bauverbot zu löschen. Dagegen hielten Torker, Stramitzer und Trabe, dass eine bestimmte, im Zusammenhang mit der erlaubten Lagertätigkeit bezogene Bautätigkeit erlaubt sei und der Vorgänger der Beklagten die baulichen Widersetzungshandlungen stets konkludent gebilligt habe.

Der RichterInnensenat setzte sich zusammen aus RAin Mag.a Astrid Roblyek (Rechtsanwältin in Klagenfurt und Obfrau der Kärntner Juristischen Gesellschaft), Rat Mag. Daniel Binder (Richter des Landesgerichts Klagenfurt sowie im Evidenzbüro des OGH) sowie Univ.-Prof. Dr. Sixtus-Ferdinand Kraus (JKU Linz). Er folgte größtenteils der Rechtsauffassung des Revisionsteams Torker, Stramitzer und Trabe.

Die Kärntner Vorrunde des Moot Courts aus Zivilrecht entschied jedoch das Revisionsgegner-Team Oswald, Guggenberger und Stromberger für sich. Damit haben sie sich für das Bundesfinale Moot Court aus Zivil- und Zivilverfahren qualifiziert, das am im Juni 2023 in Graz ausgetragen wird.

Dort werden sie die Universität Klagenfurt vertreten und sich mit den besten der besten Studierenden aller österreichischen juristischen Fakultäten messen. Dafür wünschen wir alles Gute!

ZFR-Forum 2020 Finanzmarktrecht für Wissenschaft und Praxis

Anfang März 2020 fand im Festsaal der WU das diesjährige ZFR-Forum statt – organisiert von den Herausgebern der Zeitschrift für Finanzmarktrecht (ZFR) und dem Verlag LexisNexis.
 
Mitherausgeber Prof. Olaf Riss (Universität Klagenfurt) eröffnete die Tagung und leitete das erste Panel. Im ersten Vortrag stellte Prof. Wolfgang Faber (Universität Salzburg) im Detail die radikale Judikaturwende dar, die der OGH letztes Jahr zu aus dem Ausland „importierten“ Mobiliarsicherheiten vollzogen hat. Daran anknüpfend referierte Prof. Florian Heindler (Sigmund Freud Privatuniversität) über dingliche Wirkungen der Zession im IPR. Florian Ebner (WU) zeigte auf, dass die Digitalisierung auch vor dem Wertpapierrecht nicht Halt macht. Dr. Clemens Hasenauer (RA in Wien) versorgte das interessierte Publikum mit einem Staccato an Neuigkeiten zur Ad-hoc-Publizität.
Die hochkarätige Podiumsdiskussion stand im Zeichen der Proportionalität des Handelns der Aufsichtsbehörden, wie sie der CRR-Review verstärkt vorsieht. Dr. Thomas Stern (FMA Liechtenstein), Prof. Markus Dellinger (Raiffeisenverband) und Dr. Michael Hysek (FMA Bankenaufsicht) gaben in Form von „lightning talks“ Einblicke in den neuen regulatorischen Rahmen des Europäischen Bankensektors und die Maßnahmen zur Verbesserung und Verstärkung der Proportionalität im Aufsichtsrecht.

Im Anschluss referierte Mag. Alexander Peschetz (BMF) zur Funktionalität des neuen WiEReG Compliance-Package. Ein Vortrag von Dr. Gernot Wilfling mit Ausführungen zur börserechtlichen Identifizierung der Aktionäre schloss das ZFR-Forum 2020 ab.
Das ZFR-Forum bot auch heuer wieder einen sehr fruchtbaren Boden für fachlichen Austausch, der beim anschließenden After-Conference Drink einen geselligen Ausklang fand.
Fotos: Anna Rauchenberger
Fotos DSC: Silvana Trenkova

Distance Learning am Institut für Rechtswissenschaften

Viele Menschen an der Universität Klagenfurt, an der WIWI-Fakultät und am Institut für Rechtswissenschaften haben sich in den vergangenen Tagen sehr dafür eingesetzt, dass unsere Studierenden ihr Studium auch in der aktuellen Situation möglichst ohne Verzögerung fortsetzen können.
 
Es ist uns nun gelungen, dafür eine adäquate technische Möglichkeit anzubieten.
Prof. Kietaibl und Prof. Riss halten ihre LVen ab sofort im Wege des distance learning im interaktiven Video-Live-Stream ab.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf der moodle-Seite zur jeweiligen LV.
 

„Lässigkeit – im Umgang mit dem Gesetz und mit komplexen Fällen.“

Dies braucht man laut Olaf Riss, unserem neuen Professor für Privatrecht, als Jus-AbsolventIn. Wir haben mit ihm über seine Beweggründe nach Klagenfurt zu kommen gesprochen und warum man gute JuristInnen immer brauchen wird.

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