Ergänzungsprüfung Unterrichtsfach Bewegung und Sport
Um zum Bachelorstudium im Unterrichtsfach Bewegung und Sport zugelassen zu werden, muss die Ergänzungsprüfung positiv absolviert werden. Diese dient der Feststellung der sportlichen Eignung zum Studium.
Wichtig: Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist die Abgabe eines ärztlichen Attests, welches nicht älter als 4 Wochen sein darf.
Die Ergänzungsprüfung findet zweimal im Jahr statt – im September und im Februar. Im jeweiligen Semester ist nur ein Antritt ENTWEDER in Klagenfurt ODER in Graz erlaubt.
Für das Wintersemester 2024/25 findet die Ergänzungsprüfung vom 16. bis 18. September 2024 statt.
Wenn Sie Ihr Studium im Wintersemester beginnen wollen, ist die Abgabefrist für das ärztliche Attest der 12. September 2024, die Anmeldung zur Ergänzungsprüfung ist bis 02. September 2024 möglich.
Eine vollständig positiv absolvierte Ergänzungsprüfung ist, sofern nicht mit dem Studium begonnen wird, 2 Jahre gültig. Es ist möglich, die Ergänzungsprüfung auch vor der allgemeinen Aufnahmeprüfung zu absolvieren.
Weitere, für die Ergänzungsprüfung relevante Informationen stehen als Download-Dateien zur Verfügung:
- Ablauf der Ergänzungsprüfung für das Unterrichtsfach Bewegung und Sport
- Aufnahmekriterien für Studentinnen
- Aufnahmekriterien für Studenten
- Formular für die medizinische Eignungsuntersuchung (Hinweis: Dieses Formular ist zwingend zu verwenden!)
Vorbereitung für die Ergänzungsprüfung
Für eine bestmögliche Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung im Unterrichtsfach Bewegung und Sport empfehlen wir die Teilnahme an den entsprechenden Kursen:
- Vorbereitungskurs Aufnahmeprüfung: Geräteturnen, motorische Grundlagen und Gymnastik und Tanz
- Vorbereitungstage – Unterrichtsfach Bewegung und Sport (03.09. – 05.09. 2024)
- Ablauf zu den Vorbereitungstagen
- Videos zur Vorbereitung
Anmeldung zu den Vorbereitungstagen (€ 80.-)
Ergänzungsprüfung Wintersemester 2024/25
- Vorbereitungstage: 03. – 05. September 2024
- Abhaltung Ergänzungsprüfung: 16. – 18. September 2024
Sportmatura
Die Ergänzungsprüfung für das UF Bewegung und Sport entfällt bei Vorlage einer mit „Sehr gut“ oder „Gut“ absolvierten Sportmatura an einer österreichischen Schule.
Die Sportmatura darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Jene Kriterien, die nicht bei der Sportmatura geprüft wurden, sind im Rahmen der Ergänzungsprüfung nachzuholen.
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Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
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