Praxissemester
Richtlinien für die Absolvierung der Praxis
Voraussetzung
- Absolvierung des Studienzweiges Public Management und Recht der öffentlichen Verwaltung (Masterstudium Wirtschaft und Recht)
oder - Absolvierung des Gebundenen Wahlfaches Public und Non Profit Management im Studienzweig General Management (Masterstudium Angewandte Betriebswirtschaft)
Praktikumsgeber
Die Praktikumsgeber können von den Studierenden selbst gewählt werden. Wie zum Beispiel:
- Nonprofit-Organisationen (z. B. soziale Dienstleistungseinrichtungen, Hilfsorganisationen)
- öffentliche Verwaltungen auf nationaler und internationaler Ebene (z. B. im Bereich Stadtmarketing, Personalentwicklung, Controlling)
- öffentliche Unternehmen (z. B. Krankenanstalten, Energieversorgungsunternehmen, Landesbanken)
- öffentliche Vereinigungen/Parafisci (z.B. Sozialversicherungsträger, Kammern)
Praktikumsprojekt
Neben der operativen Tätigkeit im Bereich der öffentlichen Betriebswirtschaftslehre muss ein spezifisches Projekt bearbeitet werden.
Der konkrete Inhalt ist – nach Rücksprache mit dem Institut – mit dem Praktikumsgeber zu vereinbaren, wobei auf die betriebsspezifischen Strukturen und Erfordernisse abzustellen ist.
Zeitablauf
Empfohlen wird die Absolvierung der Praxis im zweiten Semester des Masterstudiums (nach Erwerb von Vorkenntnissen im Fachbereich PUMA). Das Praktikum muss spätestens 14 Tage vor Semesterbeginn beantragt werden. (Antragsformular unter „Downloads“). Der Antrag ist vom Studierenden zu unterzeichnen und an das Sekretariat des Instituts zu senden.
Das Praktikum dauert je nach Studienplan drei bzw. vier Monate und ist innerhalb eines Semesters zu absolvieren.
Es muss eine Anmeldung im ZEUS zur Lehrveranstaltung „Praxis aus Öffentlicher Betriebswirtschaftslehre“ erfolgen, damit die ECTS-Punkte des Praktikums ausgewiesen werden können. Die Wochenarbeitszeit während des Praktikums hat mindestens 30 Stunden zu umfassen.
Beendigung des Praktikums
Nach Ablauf des Praktikums muss ein Praxissemesterbericht erstellt werden. Der Bericht über die Praxissemestertätigkeit sollte folgende Inhalte haben:
- Beschreibung des Praktikumsgebers
- Aufgabengebiete, die im Rahmen des Praxissemesters bearbeitet wurden bzw. Projektinhalt
- Fachliche Erfahrungen aus dem Praxissemester
- Persönliche Erfahrungen aus dem Praxissemester
Der Umfang sollte in etwa 10 bis 15 Seiten betragen. Es handelt sich nicht um eine wissenschaftliche Arbeit, sondern um einen Erfahrungsbericht. Dennoch müssen gewisse formale Standards (Deckblatt, Kapitelunterteilung, Formatierung) eingehalten werden. Der Bericht ist per E-mail an den/die LehrveranstaltungsleiterIn (und in CC an Karin Falkenburg puma [dot] office [at] aau [dot] at) zu schicken.
Der Praxissemesterbericht und eine vom Praktikumsgeber unterfertigte Praktikumsbestätigung (Formular unter „Downloads“) sind unaufgefordert nach Beendigung des Praktikums – spätestens jedoch bis zwei Wochen vor Beginn des darauffolgenden Semesters – abzugeben.
Seminar zur Aufarbeitung der Praxis
Im Anschluss an das Praxissemester ist die Lehrveranstaltung „Aufarbeitung der Praxis aus Öffentlicher Betriebswirtschaftslehre“ zu besuchen. In diesem Seminar sind das Projekt und die daraus gewonnenen Erkenntnisse zu präsentieren.
Die Aufnahme in das Seminar ist nur möglich, wenn sowohl der Praxissemesterbericht als auch die Praktikumsbestätigung fristgerecht abgegeben wurden.
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