Allgemeines Präventionskonzept zur Durchführung von USI-Veranstaltungen (Kurse, Camps und Meisterschaften) am Universitätssportinstitut Klagenfurt
(Stand November 2021)
Das Universitätssportinstitut Klagenfurt als Dienstleistungseinrichtung der Universität Klagenfurt wird seinen gesetzlichen Versorgungsauftrag für alle Hochschulen am Standort (§ 40 UG 2002) auch während der vorliegenden Krisensituation nach Möglichkeit erfüllen. Dazu dient – auf Basis der jeweils gültigen Vorgaben von Rektorat, Regierung und Behörden – das vorliegende Konzept, welches als Ergänzung zu den AGB des USI zu verstehen ist und somit für alle Teilnehmer*innen und Kursleiter*innen am USI-Sport verpflichtenden Charakter hat. Grundsätzlich weisen wir darauf hin, dass bei jeder Teilnahme am USI-Sportangebot eine Eigenverantwortung der Teilnehmer*innen und Kursleiter*innen zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im COVID 19 Zusammenhang in der jeweils gültigen Fassung besteht.
A) Allgemeines
1. Jegliche Teilnahme am USI-Sportangebot erfolgt in eigener Verantwortung, dies betrifft auch und besonders alle einer Risikogruppe angehörigen Personen.
2. Alle Teilnehmer*innen sind aufgerufen und verpflichten sich, verantwortlich zu handeln und stets alle Maßnahmen zu beachten und mit zu tragen, die eine Weiterverbreitung des COVID-19 Virus minimieren können.
3. Die Anmeldung zu sämtlichen USI-Kursen findet derzeit ausschließlich ONLINE statt! Eine gültige und regelmäßig abgerufene E-Mail Adresse ist verpflichtend anzugeben!
4. Die Anzahl der Teilnehmer*innen pro Kurs wird situationsgerecht angepasst. Eine Teilnahme ohne Anmeldung („Schnuppern“) ist strikt untersagt
B) Voraussetzungen für eine Teilnahme am USI-Sportangebot, inkl. freien Spielbetrieb (2- G-Regel!)
1. Das Betreten der Gebäude der Universität Klagenfurt ist nur jenen Personen gestattet, die über einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr verfügen. Dieser Nachweis ist bei Betreten der Gebäude vorzuweisen und für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten. Als Betreten gilt auch das Verweilen.
2. Ab Mittwoch, dem 10. November gilt in allen Gebäuden der Universität Klagenfurt und für alle Universitätsangehörigen die 2G-Regel (zweifach geimpft oder genesen iSd 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung, § 1 Abs. 2 Z 2). Dem liegt ein Rektoratsbeschluss von Dienstag, 9.11.2021 zugrunde.
Darüber hinaus ist die jeweils gültige Fassung der COVID-19-Maßnahmenverordnung der Bundesregierung gültig. (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002988&ShowPrintPreview=True )
C) Verhaltensregeln im gesamten USI - Sportbetrieb
- Symptomfrei ins Training/ in den Wettkampf.
- Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen (beim Betreten/Verlassen des Gebäudes sind die Sporttreibenden aufgefordert ihre Hände zu waschen oder zu desinfizieren, nicht mit den Händen ins Gesicht zu greifen, in Ellenbeuge oder Taschentuch zu husten oder zu niesen).
- Mund-Nasen-Schutz (FFP2-Maske): Eine Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung (FFP2-Maske) ist beim Betreten/Verlassen sowie innerhalb des Gebäudes fortlaufend zu tragen (Ausnahmen: bei der Sportausübung, Duschen und auf den Freiflächen).
- Abstandsregel: Mindestabstand 2 Meter
Indoor: beim Betreten/Verlassen sowie innerhalb des Gebäudes (Garderoben, Duschen und WC-Anlagen). Begrüßungen/Verabschiedungen per Händedruck oder Umarmung sind zu unterlassen. Ein physischer Kontakt darf nur im Rahmen der spezifischen Sportausübung stattfinden. - Das Mitbringen von Handtüchern bzw. eigenem Material (Matten etc.) wird dringend empfohlen. Bei Mehrfachnutzung von Material müssen die Hände VOR der Verwendung in Eigenverantwortung mit den zur Verfügung gestellten Desinfektionsmitteln gereinigt werden.
Auf die Verwendung von Kleingeräten sollte wenn möglich verzichtet werden.
- Garderoben müssen zügig verlassen werden – die Teilnehmenden erscheinen nach Möglichkeit bereits umgezogen zum Kurs und duschen zu Hause.
- Kontakt Tracing in der Kraftkammer
Die Nutzung ist nach Erwerb der Kraftkammerkarte ausschließlich über Time-Slots möglich, die über die verwendete Applikation (Count Me In) buchbar sind.
- Körperkontaktsportarten: Unterliegen dem entsprechenden speziellen Präventionskonzept des Fachverbandes bzw. anderer übergeordneter Organisationen. Die am USI geltenden Regeln orientieren sich an den jeweils auf der Homepage der Bundessportorganisation Sport Austria abgebildet Richtlinien (https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/ ).
USI Wettkämpfe werden ausdrücklich als Breitensport- und nicht als Spitzensportveranstaltungen geführt. Die Ausrichtung orientiert sich an den jeweils gültigen Maßnahmen, ausgegeben von den jeweiligen Fachverbänden und abgebildet auf der Homepage der Bundessportorganisation Sport Austria
(https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/).
In Abhängigkeit der Sportart, der Teilnehmeranzahl und der jeweils gültigen Verordnungen wird für jede Meisterschaft gesondert ein Präventionskonzept ausgearbeitet bzw. ein COVID-19 Beauftragter bestimmt. Veranstaltungen über 11 Personen werden dem Rektorat der AAU und/oder der Gesundheitsbehörde gemeldet (angezeigt). Veranstaltungen über 51 Personen sind darüber hinaus durch das Rektorat der AAU und/oder der Gesundheitsbehörde bewilligungspflichtig.
D) Pflichten im USI-Sportbetrieb für Kursleiter*innen
- Ausschluss von Teilnehmenden: USI-KursleiterInnen sind verpflichtet, Teilnehmende, die nicht gesund erscheinen (insbesondere bei Symptomen wie beispielsweise Fieber, Grippe oder Husten), von der Veranstaltung auszuschließen und zum Verlassen der Anlage aufzufordern.
- Trainerinnen und Trainer des USI haben die Teilnehmenden regelmäßig auf die Maßnahmen hinzuweisen und die Einhaltung zu überwachen. Im Falle einer Missachtung der Regeln ist die betreffende Person aus dem Kurs zu verweisen.
- Die Kursleiter*innen verpflichten sich, darauf zu achten, dass nur angemeldete Personen am jeweiligen Kurs teilnehmen (Contact tracing). Die Teilnehmerlisten stehen den Kursleiter*innen über die USI-Homepage zur Verfügung.
E) Kommunikation des Präventionskonzepts
- Die USI-KursleiterInnen werden direkt mit dem Konzept und bei Änderung des Konzeptes via E-Mail verständigt.
- Für Fragen betreffend das Präventionskonzept sind die USI-KursleiterInnen die ersten Anlaufstellen für die Teilnehmenden vor Ort.
- Das Präventionskonzept wird auf der USI Homepage prominent platziert. Zusätzlich werden die Teilnehmenden über die vorhandenen Kanäle des USI (E-Mail, Facebook) bzw. mittels Aushangs über die Schutzmaßnahmen informiert.
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden um das allgemeine Präventionskonzept erweitert.
- Mit der Inskription müssen die geltenden AGBs akzeptiert werden, andernfalls ist eine Inskription nicht möglich.
F) Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion am USI Klagenfurt
- Meldung am USI-Klagenfurt über die Mail-Adresse: usi [at] aau [dot] at
- COVID-19-Ansprechperson der Universität Klagenfurt informiert die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde
- Weitere Schritte werden von der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde verfügt
- Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der Gesundheitsbehörde
- Das USI unterstützt die Umsetzung der Maßnahmen
- Dokumentation durch die COVID-19-Ansprechperson des USI, welche Personen Kontakt zur betroffenen Person hatten sowie Art des Kontaktes, anhand der Präsenzlisten. Im Bedarfsfall erfolgt die Weitergabe der erforderlichen Daten an das zuständige Gesundheitsamt.
- Bei Bestätigung eines Erkrankungsfalls erfolgen weitere Maßnahmen (z.B. Desinfektion der Sportstätte) auf Anweisung der Gesundheitsbehörde.
Quicklinks

Informationen für
Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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