Voraussetzung für die Zulassung ist ein an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung abgeschlossenes Bachelor-, Master- oder Diplomstudium aus den Bereichen Psychologie, Pädagogik, Pflegewissenschaften, Soziale Arbeit, Krankenpflege, Ergotherapie und Psychotherapiewissenschaften.
Es können auch Personen in den Universiätslehrgang aufgenommen werden, die nicht über ein abgeschlossenes Studium verfügen. Voraussetzung in diesem Fall ist der Nachweis von einer mindestens einjährigen einschlägigen Berufserfahrung im Bereich psychosozialer/sozialpsychiatrischer Tätigkeit und das Vorliegen der allgemeinen Universitätsreife gem. § 64 Abs. 1 UG.
Darüber hinaus können auch Personen aufgenommen werden, die eine beruflich Position innehaben, welche eine einschlägige fachliche Aus- oder Weiterbildung voraussetzt.