Voraussetzung für die Zulassung ist ein an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung abgeschlossenes Bachelor-, Master- oder Diplomstudium aus den Bereichen Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Medizin, Rechtswissenschaften, Naturwissenschaften oder Geistes- und Kulturwissenschaften, sowie der Nachweis über mindestens ein Jahr einschlägiger Berufserfahrung.
In begründeten Einzelfällen können auch Personen in den Universitätslehrgang aufgenommen werden, die nicht über ein abgeschlossenes Studium verfügen. Voraussetzung ist der Nachweis von mindestens fünf Jahren einschlägiger Berufserfahrung und das Vorliegen der allgemeinen Universitätsreife gem. § 64 Abs. 1 UG.