Voraussetzung für die Zulassung ist ein an einer anerkannter postsekundärer Bildungseinrichtung abgeschlossenes Bachelor-, Master- oder Diplomstudium im Bereich Wirtschaft (insb. Betriebswirtschaft, Controlling, Accounting, Finance, Rechnungswesen). Zusatzliche Berufserfahrung ist von Vorteil, aber nicht Voraussetzung für die Zulassung.
In begründeten Einzelfällen können auch Personen in den Universitätslehrgang aufgenommen werden, die nicht über ein abgeschlossenes Studium verfügen. Voraussetzung ist hier, dass die Personen eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren nachweisen und die allgemeine Universitätsreife gem. § 64 Abs. 1 UG vorliegt.