Voraussetzung für die Zulassung ist ein an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung abgeschlossenes Bachelor-, Master- oder Diplomstudium aus den Bereichen Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Technik, Rechtswissenschaften oder Naturwissenschaften, sowie der Nachweis über mindestens ein Jahr einschlägiger Berufserfahrung.
Es können auch Personen in den Universitätslehrgang aufgenommen werden, die nicht über ein abgeschlossenes Studium verfügen. Voraussetzung ist der Nachweis von mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung und das Vorliegen der allgemeinen Universitätsreife gem. § 64 Abs. 1 Universitätsgesetz.
Darüber hinaus können Personen aufgenommen werden, die eine einschlägige berufliche Position innehaben, welche eine einschlägige fachliche Aus- oder Weiterbildung voraussetzt.