Das Mindestalter für die Aufnahme in den Universitätslehrgang liegt bei 21 Jahren.
Die Voraussetzung zur Zulassung ist ein an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung abgeschlossenes Bachelor-, Master- oder Diplomstudium. Äquivalente Abschlüsse und Nachweise aus Herkunftsländer potentieller Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden zur Zulassung herangezogen.
Es können auch Personen in den Universitätslehrgang aufgenommen werden, die nicht über ein abgeschlossenes Studium verfügen. Voraussetzung ist das Vorliegen der allgemeinen Universitätsreife gem. § 64 Abs. 1 UG.
Personen mit Pflichtschulabschluss sowie einer mindestens dreijährigen weiterführenden Aus- oder Weiterbildung oder drei Jahren facheinschlägiger, qualifizierter Berufserfahrung in Österreich im sozialen, psychologischen, pädagogischen Bereich oder im interkulturellen bzw. Migrationsbereich können nach einer individuellen Prüfung durch die Lehrgangsleitung ebenfalls in den Universitätslehrgang aufgenommen werden.
Voraussetzung für die Zulassung ist die Beherrschung der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GERS).