Forschung
Die Forschungsarbeit des Fachbereichs ist von der Überzeugung getragen, dass wissenschaftliche Analyse nicht nur der rechtlichen Systematisierung dient, sondern zugleich einen konkreten Beitrag zur Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen der Arbeitswelt bzw der sozialen Sicherungssysteme leisten muss. Ausgangspunkt ist daher stets die praktische Relevanz der Fragestellungen – sowohl für die tägliche Rechtsanwendung als auch für die Weiterentwicklung der normativen Grundlagen.
Ein zentrales Anliegen ist es, den tiefgreifenden Wandel von Arbeit und Gesellschaft in den Blick zu nehmen. Themen wie der Anstieg atypischer Beschäftigungsformen, die digitale Transformation von Arbeitsprozessen sowie die demographischen Veränderungen durch eine alternde Bevölkerung stellen das Arbeits- und Sozialrecht vor neue (oder erneute) Aufgaben. Diese Entwicklungen verändern nicht nur die Strukturen der Erwerbsarbeit, sondern auch die Anforderungen an soziale Sicherungssysteme, Mitbestimmung und kollektive Interessenvertretung. Bei diesen Entwicklungen handelt es sich keineswegs um österreichische Spezifika, vielmehr erfordern ihre internationalen Dimensionen auch eine verstärkte Kooperation in und mit internationalen und interdisziplinären Forschungseinrichtungen und -netzwerken.
Aktuelle Forschungsschwerpunkte:
- Erwerbsfreiheit und Nebenbeschäftigungen
- Arbeitslosenversicherung
- Entgelttransparenz
- Dienstnehmerhaftung
- Atypische Beschäftigungsformen
Eine vollständige Liste aller Forschungsprojekte des Instituts für Rechtswissenschaften finden Sie in der Forschungsdokumentation (FoDok).
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