Arbeitsrecht
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Montag – Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr
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Das Arbeits- und Sozialrecht gehört zu den zentralen Grundlagen unserer modernen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung. Es regelt nicht nur das Verhältnis zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen, sondern auch die sozialen Sicherungssysteme, die das Zusammenleben in einer solidarischen Gemeinschaft prägen.
Studierende lernen, welche Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis bestehen, wie Arbeitsverträge rechtssicher gestaltet werden und welche Rollen Interessenvertretungen der Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen insbesondere beim Abschluss von Kollektivverträgen zukommen. Darüber hinaus eröffnet das Fach Einblicke in das Sozialrecht – von der Sozialversicherung über Familienleistungen bis hin zu aktuellen Fragen der sozialen Gerechtigkeit und der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme.
Auch das Arbeits- und Sozialrecht der Europäischen Union, das mittlerweile große Bereiche des österreichischen Rechts erheblich beeinflusst, wird behandelt.
Besonderes Augenmerk liegt auf der Praxisrelevanz: Welche Herausforderungen entstehen für Unternehmen durch arbeits- und sozialrechtliche Vorgaben? Wie können Arbeitnehmer:innen ihre Ansprüche durchsetzen? Und welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind entscheidend, um faire und zukunftsfähige Arbeitswelten zu gestalten?
Durch diese Verbindung von Theorie und Praxis bietet das Fach einen spannenden Einblick in einen Bereich, der für gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen von zentraler Bedeutung ist.
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