Verein „Wirtschaft für Bildung“ vergibt Auslandsstipendium

Das Stipendium dient der Finanzierung von Aufenthalten zu Zwecken von Studien, Forschungsarbeiten oder wissenschaftlichen Tätigkeiten an einer Universität oder an einem Forschungszentrum im fremdsprachigen Ausland. 

Voraussetzungen

  • Gefördert werden österreichische Staatsbürger*innen, die ihren ordentlichen Wohnsitz in Kärnten haben. Das Höchstalter beträgt 30 Jahre.
  • Studium folgender Wissenschaften: Wirtschaft, Informatik, Technik, Chemie, Physik, Montanistik, Recht
  • Befürwortung durch mindestens zwei Fach-Professor*innen
  • Maßgebliche Aufbringung von Eigenmitteln
  • Planung einer beruflichen Tätigkeit in der österreichischen Industrie und zukünftigerenger Kontakt mit der Industriellenvereinigung.
  • Die Ergebnisse des Auslandsaufenthaltes sind für die Kärntner Industrie von großer Bedeutung und können für Unternehmen von konkretem Nutzen sein.

Bewerbungen

Verein „Wirtschaft für Bildung“
Dr.-Palla-Gasse 21, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel. 0463/56615-0
kaernten [at] iv [dot] at

Dem ausgefüllten und mit einem Foto versehenen Bewerbungsbogen sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Lebenslauf
  • Kopien der Zeugnisse über Diplomprüfungen bzw. Rigorosen
  • Nachweis der für den angestrebten Auslandsaufenthalt erforderlichen Sprachkenntnisse (z.B. Zeugnisse, Kursbestätigungen, Nachweis längerer Auslandsaufenthalte)
  • detaillierte Darstellung der geplanten Studien bzw. Forschungen im fremdsprachigem Ausland
  • Mindestens zwei Empfehlungsschreiben von Fachprofessoren der entsprechenden Studienrichtung
  • Aufnahmebestätigung der ausländischen Universität. Sollte eine solche Bestätigung zum Einreichungstermin noch nicht vorliegen, sind Kopien der Korrespondenz der Bewerber*in mit der Universität beizulegen.
  • Angaben über die Finanzierung des Auslandsaufenthaltes einschließlich sonstiger Unterstützungen

Vergabe der Mittel

Die Entscheidung der Vergabe trifft der Vorsitzende des Vereins. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Zuteilung eines Stipendiums.

Kündigung und Rückzahlung

Für den Fall der Gewährung eines Auslandsstipendiums verpflichtet sich die Bewerber*in, dem Verein „Wirtschaft für Bildung“ nach jedem Semester einen Kurzbericht samt Kopien von Studien- und Prüfungsbelegen und Offenlegung des absolvierten Auslandsaufenthalts einzusenden. Ist dies nicht der Fall, wird das Stipendium unmittelbar gekündigt. Die Rückforderung etwaiger bereits bezahlter Stipendien(teil)beträge ist möglich.

Einreichfrist

Die Bewerbungen sind bis jeweils 31. März bzw. 30. September beim Verein „Wirtschaft für Bildung“ einzureichen.