Bis 5. Februar für ein Studium an der AAU inskribieren

Studieninteressierte, die im Sommersemester 2014 ein Studium an der AAU beginnen möchten, müssen sich bis 5. Februar anmelden. Diese Regelung gilt für Bachelor- und Lehramtsstudien.

Die Zulassung zu einem Bachelor- oder Lehramtsstudium an der AAU muss bis zum Ende der allgemeinen Zulassungsfrist, also bis zum 5. Februar 2014 erfolgen. Nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen ist eine Zulassung zu diesen Studien auch innerhalb der Nachfrist (30. April 2014) möglich.

Studieninteressierte, die bisher noch nie an der AAU studiert haben, müssen eine Online-Bewerbung durchführen. Die Anmeldung dazu erfolgt über ein eigenes Bewerbungs-Tool.

Ausnahme: Studien mit Aufnahmeverfahren

Gesonderte Regelungen gibt es für Studien mit Aufnahmeverfahren. Hier ist eine Zulassung erst wieder im nächsten Studienjahr möglich. Dazu zählen folgende Studien: Bachelorstudium Psychologie, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Angewandte Betriebswirtschaft, Wirtschaft und Recht sowie Informationsmanagement; Masterstudium Psychologie, International Management sowie Media and Convergence Management; PhD-Doktoratsstudium Interactive and Cognitive Environments.

 

Master, Doktoratsstudien sowie Universitätslehrgänge

Die Zulassung zu den Master-, Doktorats- und PhD-Studien sowie zu den Universitätslehrgängen ist im Sommersemester 2014 innerhalb der Nachfrist (bis 30. April 2014) möglich. Davon ausgenommen sind Studien mit Aufnahmeverfahren.

Weitere Information zur Inskription: www.aau.at/zulassung bzw. Mail an: bewerbung [at] aau [dot] at