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Robert Rebhahn zum Vorsitzenden des Universitätsrats gewählt

Der Universitätsrat der AAU hat in seiner gestrigen Sitzung Robert Rebhahn zum Vorsitzenden für die neue Funktionsperiode gewählt. Die Wahl erfolgte einstimmig. Als siebentes Mitglied wurde Edith Kitzmantel bestellt.

Der neue Universitätsrat hatte sich bereits am 22. März 2013 konstituiert. Die Funktionsperiode des bisherigen Universitätsrats endete mit 28. Februar 2013. Nach § 21 Abs. 8 Universitätsgesetz begann die Funktionsperiode des neuen Universitätsrats am 1. März 2013 und beträgt fünf Jahre, reicht also bis zum Jahr 2018.

Vom Senat waren Univ.-Prof. Dr. Robert Rebhahn, Prof. Dr.in Kristina Reiss und Dr.in Sigrid Wadauer gewählt worden. Die Bundesregierung hatte Mag.a Marianne Kager und Dipl.-Ing. Siegfried Spanz bestellt. Die ebenfalls regierungsseitig bestellte Dr.in Gabriele Schaunig-Kandut musste aufgrund ihrer neuen politischen Funktion in der Kärntner Landesregierung wieder aus dem Universitätsrat ausscheiden; die Nachbesetzung ist noch offen.

Univ.-Prof. Dr. Robert Rebhahn ist seit 2003 Professor für Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Universität Wien. 1986 bis 1996 war er Professor für Privatrecht in Klagenfurt und dann an der Humboldt-Universität Berlin tätig. Robert Rebhahn freut sich auf seine neue Aufgabe und die Zusammenarbeit mit Rektorat und Senat: „Die Universität Klagenfurt hat sich in den letzten Jahrzehnten hervorragend entwickelt. Ich freue mich – nach einigen Jahren Abwesenheit – wieder zu dieser Entwicklung beitragen zu können.“

Dkfm. Dr.in Edith Kitzmantel ist Volks- und Betriebswirtin mit den Arbeitsschwerpunkten Makroökonomie, internationale Wirtschaft und betriebliche Finanzen. Ihre beruflichen Hauptstationen sind das Bundesministerium für Finanzen, der Internationale Währungsfonds und die Europäische Kommission. Sie war 2008 bis 2013 Universitätsrätin an der JKU Linz.

Der Universitätsrat hat Kontroll- und Steuerungsaufgaben und soll darüber hinaus Aufsichtsratsfunktionen übernehmen. Die Mitglieder des Universitätsrats dürfen keine Universitätsangehörigen und keine MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sein. Außerdem dürfen sie kein politisches Amt bekleiden. Zu den wichtigsten Aufgaben des Universitätsrats zählen die Wahl des Rektors bzw. der Rektorin aus dem Dreiervorschlag des Senats und die Wahl der VizerektorInnen auf Vorschlag des Rektors / der Rektorin. Außerdem genehmigt der Rat den Entwicklungs- und Organisationsplan sowie den Leistungsvereinbarungs-Entwurf und erteilt die Zustimmung zum Budgetvoranschlag der Universität.

 

Robert Rebhahn | Foto: Wilke

Robert Rebhahn | Foto: Wilke