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Senat der AAU erneut mit Abberufungsverfahren befasst

Der Senat der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt hat sich in einer außerordentlichen Sitzung am 28. März 2012 erneut mit dem Vorhaben der Abberufung des Rektors durch den Universitätsrat auseinandergesetzt.

Dies geschah deshalb, weil der Universitätsrat in der Causa weitere Gründe und Sachverhaltselemente vorgelegt hatte. Der Senat befasste sich ausführlich mit den schriftlichen Unterlagen und stützte sich darüber hinaus auf Anhörungen von Universitätsrats-Vorsitzender Herta Stockbauer, Universitätsrat Siegfried Spanz und Rektor Heinrich C. Mayr in der Senatssitzung selbst.

Der Senat erklärte dazu Folgendes:

„Der Senat hält fest, dass er auch auf Basis seines Wissensstandes vom 28. 3. keine Sachverhalte erkennt, die ausreichend erwiesen und zugleich gravierend genug sind, um den weitreichenden Schritt einer Abberufung des Rektors zu rechtfertigen. Zugleich äußert er sein Missfallen in universitätspolitischer Hinsicht darüber, dass ihm in der gegenwärtigen Gesetzeslage und im gegenständlichen Szenario (Abberufung von Amts wegen durch den Universitätsrat) keine Mitentscheidungskompetenz in dieser Frage zukommt.“

Die Abstimmung erfolgte mit 21 Prostimmen, 1 Gegenstimme und 3 Stimmenthaltungen.