Studierende neben Fahrradständer | Foto: aau/tinefoto.com

Schon gewusst?

Seit 10.09. gibt es einen Fahrradverleih für MitarbeiterInnen an der AAU!

Es wurden vier Fahrräder angekauft, die zur Entlehnung zur Verfügung stehen:
Ein Elektrofahrrad, ein Damen-, ein Herrenrad und ein Klapprad. Die angeschafften Fahrräder können für eine maximale Leihdauer von 1 Woche kostenlos ausgeborgt und verwendet werden, wobei wir uns freuen würden, wenn Sie die Räder insbesondere zum Ausprobieren des Fahrrads als Verkehrsmittel für den Weg von und zur Universität nützen würden (das Klapprad soll insbesondere jenen helfen, die die Distanz zu ihrer ÖBB-Haltestelle anderweitig schlecht bewältigen können). Die Entlehnung können Sie mittels Anfrage über die GT-Hotline beantragen.

 

Neue überdachte Fahrradplätze beim Vorstufengebäude und beim Nordtrakt

Beim Vorstufengebäude und beim Nordtrakt wurden im Zuge der Sanierung rechtzeitig zum Semesterbeginn überdachte Fahrradplätze errichtet, dort können Sie Ihr Fahrrad bei jedem Wetter abstellen.

 

eCarsharing an der AAU

Das eCarsharing ist nicht neu, wir dürfen aber bei der Gelegenheit nochmals darauf aufmerksam machen: E-Auto für Dienstfahrten und für private Fahrten: Ein Elektroauto unseres Kooperationspartners FAMILY OF POWER hat einen fixen Standplatz an der AAU und kann für Dienstfahrten angefragt werden. Wie? Dienstfahrten sind vorher bei der Organisationseinheit Gebäude und Technik anzumelden. Die „Sharing-Karte“ der AAU liegt in der Abteilung auf und kann dort samt Schlüssel abgeholt werden. Für Dienstfahrten ist ein Fahrtenbuch zu führen. Fahrerinnen und Fahrer unterzeichnen bei der Organisationseinheit Gebäude und Technik eine Nutzungserklärung, müssen also nicht selbst Mitglied bei FAMILY OF POWER werden. Dienstfahrten werden bis auf Weiteres zentral bezahlt (Kosten: EUR 3,30 pro Stunde und EUR 0,10 pro km). Wer das eCar auch für private Fahrten nutzen möchte, muss sich auf der Website von FAMILY OF POWER (www.familyofpower.com) anmelden und Mitglied werden. Private Fahrten sind nicht im Fahrtenbuch zu verzeichnen und müssen der Organisationseinheit Gebäude und Technik nicht gemeldet werden.