Nachlese zum Vortrag-Assistierter Suizid
Am 9. Juni 2026 fand die erfolgreiche Auftaktveranstaltung der „Care compact“ Reihe des Netzwerkes Süd (Zusammenschluss der Universitäten des Pflegestammtisches TU Graz, Med Uni Graz, Universität Klagenfurt und KAGes) zu einem höchstpersönlichen und sensiblen Thema, dem assistierten Suizid, statt.
Das am 1. Jänner 2022 in Kraft getretene Sterbeverfügungsgesetz regelt, unter welchen Umständen Sterbewillige in Österreich straffrei Suizidassistenz in Anspruch nehmen dürfen. Die beiden Referentinnen, Dr.in Daniela Jahn-Kuch, Fachärztin für Innere Medizin mit Spezialisierung in Palliativmedizin und Birgit Posch, BA MA, Sozialarbeiterin, erläuterten sehr kompetent und neutral, welche Praxiserfahrungen in den vier Jahren seit dem Inkrafttreten der Rechtslage gemacht wurden. Auch wurde sehr anschaulich über die Belastungen und Bedürfnisse von Betroffenen und Angehörigen berichtet. Ebenso standen ethische Überlegungen zum Thema Selbstbestimmung und Würde im Fokus des Vortrages.
Festgehalten wurde, dass die Sterbeverfügung eine einseitige, höchstpersönliche Willenserklärung ist, mit der die sterbewillige Person ihren dauerhaften, freien und selbstbestimmten Entschluss festhält, das Leben zu beenden. Der Weg ist klar geregelt: Die Person muss entscheidungsfähig, volljährig und krank sein und wird von zwei Ärzt:innen, davon eine:r mit palliativmedizinischer Qualifikation, aufgeklärt. Im Anschluss daran errichtet der Notar ein Dokument, das im Sterbeverfügungsregister eingetragen wird. Das Präparat Natriumpentobarbital wird in Apotheken, die sich für die Ausgabe bereit erklären, ausgegeben. Die Tatherrschaft liegt bei der sterbewilligen Person.
In der EU gibt es Unterschiede hinsichtlich der Regelungen zur Sterbehilfe. In der Schweiz ist bereits seit 1942 die Beihilfe zum Suizid möglich. Mit Stand 12/2025 wurden insgesamt 883 Sterbeverfügungen in Österreich errichtet. 721 Präparate wurden ausgegeben, wovon 103 wieder retourniert wurden. Insgesamt gab es 239 Meldungen zu assistierten Suiziden, die über Totenbeschauärzt:innen erfasst wurden.
Seit der Einführung des Gesetzes ist die Anzahl jener Personen gestiegen, die den assistierten Suizid in Anspruch genommen haben. Im Jahr 2024 waren unter den 112 Personen 58 Frauen und 54 Männer.
Die Referentinnen berichteten, dass sich die betroffenen Patient:innen mehr Unterstützung bei der Koordination und Durchführung sowie klar definierte Ansprechpersonen wünschen. An- und Zugehörige schildern eine ambivalente Haltung, moralische Bedenken sowie die Angst vor möglichen Komplikationen als stark belastend.
Die Conclusio lautet, dass in Österreich die Unterstützung von Angehörigen nach einem assistierten Suizid ausbaufähig ist und dass eine selbstbestimmte Entscheidung Wahlfreiheit benötigt.
Die beiden Referent:innen standen im Anschluss an den sehr informativen und bewegenden Vortrag für die Beantwortung aller Fragen der insgesamt 30 Teilnehmer:innen zur Verfügung.













