Johannes Heinrich ist neuer Dekan der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften
Mit 1. Jänner 2026 wurde Johannes Heinrich, Professor für Finanzrecht, für zwei Jahre zum neuen Dekan der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften bestellt. Seit 2024 war Heinrich Prodekan der Fakultät und bringt daher viel Erfahrung in sein Amt mit. Die Funktion des Prodekans übernimmt Stephan Leitner, assoziierter Professor im Bereich Controlling und Strategische Unternehmensführung.
Nachgefragt bei Dekan Johannes Heinrich und Prodekan Stephan Leitner
Welche Ziele haben Sie sich für die kommenden Jahre gesetzt?
Für die kommenden Jahre haben wir uns zum Ziel gesetzt, die Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften gemeinsam mit allen Fakultätsmitgliedern entlang klarer strategischer Prioritäten weiterzuentwickeln. Ein zentrales Ziel ist dabei die Erneuerung der AACSB-Akkreditierung und die damit verbundene Weiterentwicklung von Qualitätssicherungsprozessen in Lehre und Forschung. Wir sehen diesen Prozess als strategischen Orientierungsrahmen, der dabei hilft, die vorhandenen Stärken der Fakultät in Forschung, Lehre und Third Mission systematisch sichtbar zu machen, langfristig zu sichern und die nachhaltige Weiterentwicklung zu unterstützen.
Ein weiteres Ziel ist die kontinuierliche Weiterentwicklung der Studienprogramme im Hinblick auf Studierbarkeit, Profilklarheit und Arbeitsmarktrelevanz. Vor dem Hintergrund sich verändernder Studierendenzahlen sowie sich wandelnder Anforderungen von Studierenden und Arbeitsmarkt ist es uns ein Anliegen, die bestehenden Programme weiter zu schärfen, ihre Abstimmung zu verbessern und insbesondere auf Masterebene gut strukturierte und verlässlich planbare Angebote zu fördern, um berufstätigen Personen das Studieren zu erleichtern. Gleichzeitig halten wir es für wichtig, internationale Studienprogramme gezielt weiterzuentwickeln und für internationale Studierende den Übergang vom Studium in den österreichischen Arbeitsmarkt bestmöglich zu unterstützen.
Darüber hinaus sehen wir es als wichtiges Ziel, die Fakultät in der Auseinandersetzung mit Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz aktiv und verantwortungsvoll zu positionieren. Dies umfasst sowohl die Integration entsprechender Inhalte in der Lehre als auch den reflektierten Einsatz neuer Technologien in Forschung, Lehre und Prüfungsformaten. Eine Kernaufgabe der Fakultät bleibt es, ein grundlegendes betriebs-, rechts- und volkswirtschaftliches Wissen zu vermitteln, damit Studierende mit Hilfe von KI erstellte Inhalte auf deren Validität überprüfen können.
Was sind Ihrer Meinung nach die größten Herausforderungen und Chancen für Ihre Fakultät?
Als zentrale Herausforderung für die Fakultät sehen wir die demographische Entwicklung im Einzugsgebiet der Universität und damit verbunden die sinkenden Studierendenzahlen. Die führt zu neuen Anforderungen in Lehre, Studienorganisation und Ressourcenplanung. Diese Veränderungen erfordern aus unserer Sicht eine vorausschauende, zugleich aber flexible Ausrichtung der Studienangebote, um sowohl Qualität als auch Attraktivität langfristig sicherzustellen. Dabei gewinnt auch eine klare Profilierung unserer Studienangebote an Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf ihre wissenschaftliche Fundierung und forschungsgeleitete Ausrichtung, die eine bewusste Abgrenzung zu nicht-universitären Hochschulformen ermöglicht. Gleichzeitig bringt der rasche technologische Wandel neue Herausforderungen in Forschung, Lehre und Prüfungsformaten mit sich und erfordert einen verantwortungsvollen und reflektierten Umgang.
Zugleich liegen in diesen Entwicklungen auch wichtige Chancen. Die Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften verfügt über eine breite disziplinäre Aufstellung und eine ausgeprägte methodische Vielfalt, die es ermöglicht, komplexe gesellschaftliche und wirtschaftliche Fragestellungen aus unterschiedlichen Perspektiven zu bearbeiten. Gerade an den Schnittstellen zwischen Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften können sich Potenziale ergeben, um aktuelle Themen fundiert und anschlussfähig zu adressieren. In diesem Zusammenspiel sehen wir gute Voraussetzungen, die Profilbildung der Fakultät weiter zu schärfen und die Verbindung von Forschung, Lehre und gesellschaftlicher Wirkung nachhaltig zu stärken.
Welche Themen möchten Sie besonders vorantreiben – etwa in Forschung, Lehre oder Internationalisierung?
In den kommenden Jahren möchten wir insbesondere jene Themen vorantreiben, die zur Stärkung des Profils der Fakultät beitragen und Forschung, Lehre und Third Mission sinnvoll miteinander verbinden. In der Forschung ist es uns ein zentrales Anliegen, sowohl internationale als auch regionale Forschungskooperationen weiter auszubauen und systematisch zu unterstützen sowie den wissenschaftlichen Nachwuchs gezielt und nachhaltig zu fördern. Darüber hinaus ist es uns wichtig, Rahmenbedingunen zu unterstützen, die eine weitere Stärkung der Drittmittelaktivitäten ermöglichen und dazu beitragen, bestehende Forschunsstärken noch sichtbarer zu machen. Forschung verstehen wir dabei als zentrale Grundlage der Fakultätsentwicklung, die internationale Sichtbarkeit schafft und zugleich eng mit Lehre und gesellschaftlicher Wirkung verbunden ist.
Hinsichtlich Third Mission ist es uns ein Anliegen, die zahlreichen bereits vorhandenen Aktivitäten der Fakultät in Forschung und Lehre mit Wirkung in Gesellschaft, Wirtschaft und Region stärker sichtbar zu machen und Synergien besser zu nutzen.
Die Möglichkeiten einer Fakultätsleitung sind aufgrund eingeschränkter finanzieller Mittel und fehlender Personalhoheit primär darin zusehen, dass man Rahmenbedinungen für eine positive Fakultätsenwicklung schafft und die Aktivitäten der Fakultätsmitglieder koordiniert. Eine nachhaltige Weiterentwicklung der Fakultät kann dabei nur gemeinsam gelingen, indem alle Fakultätsmitglieder jeweils im Rahmen ihrer Rollen und Zuständigkeiten Verantwortung übernehmen und aktiv Beiträge leisten. Auf diese Weise kann die Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften ihre Rolle als wissenschaftlich fundierte, gesellschaftlich relevante und gut vernetzte Akteurin weiter ausbauen.
Zur Person
Johannes Heinrich (Dekan), geboren 1968 in Hamburg, ist seit 2010 Professor für Finanzrecht an der Universität Klagenfurt. Heinrich studierte Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften an der Universität Graz. 1997 promovierte er zum Doktor der Rechtswissenschaften an der Universität Graz. Von 1994 bis 2003 war Heinrich Vertrags- und Universitätsassistent am Institut für Finanzrecht der Universität Graz. 2003 habilitierte er sich in den Fächern Finanzrecht, Europäisches und Internationales Steuerrecht sowie betriebswirtschaftliche Steuerlehre. Von 2003 bis 2010 war er außerordentlicher Professor an der Universität Graz und Gastprofessor an der Universität Klagenfurt und der Wirtschaftsuniversität Wien. Zwischen 2008 und 2010 hatte er eine Stiftungsprofessur der Privatstiftung der Kärntner Sparkasse an der Universität Klagenfurt inne. Johannes Heinrich war ab 2024 Prodekan und übernahm 2026 die Funktion des Dekans der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften.
Zur Person
Stephan Leitner (Prodekan), geboren 1981 in St. Veit an der Glan, ist seit 2018 assoziierter Professor am Institut für Accounting, Financial Management, and Governance im Fachbereich Controlling und Strategische Unternehmensführung. Leitner studierte Angewandte Betriebswirtschaft an der Universität Klagenfurt. 2012 hat er sein Doktorat in Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Klagenfurt mit Auszeichnung abgeschlossen. 2018 wurde ihm die Lehrbefugnis für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Klagenfurt verliehen.










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