Alexander Wilfinger ist neuer Professor für Privatrecht

Im März 2026 wurde Alexander Wilfinger auf die Professur „Privatrecht“ berufen.

Univ.-Prof. Dr. Alexander Wilfinger

§ 98-Professur (unbefristet)

Alexander Wilfinger ist seit März 2026 als Universitätsprofessor für „Privatrecht“ mit Schwerpunkt Zivilrecht am Institut für Rechtswissenschaften der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften (W&R) tätig.

Alexander Wilfinger, geboren 1994, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien und promovierte 2019 an der WU Wien (Dissertation: Verbraucherschutz durch Kapitalmarktaufsicht). 2024 wurde ihm dort die Lehrbefugnis für Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht und Bankrecht verliehen (Habilitationsschrift: Grundfragen der Feststellungsklage).

2025 trat er eine Professur für Zivilverfahrensrecht an der Universität Graz an, wo er in herabgesetztem Ausmaß weiterhin tätig ist. Mit März 2026 folgte er dem Ruf auf die Professur für Privatrecht der Universität Klagenfurt. Zuvor hatte er Lehraufträge an den Universitäten Salzburg und Klagenfurt wahrgenommen.

Wilfingers Forschungsschwerpunkte liegen im Zivilrecht, Zivilprozessrecht, Insolvenzrecht und Bankrecht. Er ist Mitglied des Redaktionsteams der Österreichischen Jurist:innenzeitung (EvBl), gibt einen Kommentar zum Beweisrecht heraus und ist Mitveranstalter des Verkehrsrechtstags.

Interdisziplinäre Forschung und neue Aufgaben in Klagenfurt

„Das Klagenfurter Institut für Rechtswissenschaften ist regional bestens vernetzt und genießt österreichweit einen hervorragenden Ruf“, sagt Alexander Wilfinger über seine Entscheidung, den Ruf anzunehmen.
Besonders schätzt er die Möglichkeiten zum fachübergreifenden Austausch an der Universität: „Mich reizt die Zusammenarbeit mit benachbarten Fächern, die hier bereits strukturell angelegt ist und sehr gut zu meinem Forschungsprofil passt.“

Aktuell beschäftigt sich Wilfinger in seiner Forschung unter anderem mit der Regulierung von Einschüchterungsklagen sowie mit den privatrechtlichen Auswirkungen von Wirtschaftssanktionen. „Das sind zwei Bereiche, in denen zivil- und zivilverfahrensrechtliche Fragen nicht isoliert gelöst werden können“, erklärt er.


Alexander Wilfinger hält am 27. März im Rahmen „40 Jahre Rechtswissenschaften“ seine Antrittsvorlesung zum Thema „Zivilrecht und Prozessrecht – eine ewig junge Diskussion“. 

Ausblick: 40 Jahre Rechtswissenschaften mit Antrittsvorlesungen und Abschiedsvorlesung



Anlässlich des 40-jährigen Bestehens der Rechtswissenschaften an der Universität Klagenfurt finden am 27. März 2026 mehrere wissenschaftliche Festvorlesungen statt. Im Mittelpunkt stehen zwei Antrittsvorlesungen und eine Abschiedsvorlesung, die unter dem gemeinsamen Titel „Zivilrecht im Spannungsfeld zu seinen Nachbardisziplinen“ stehen.

Den Auftakt bildet die Abschiedsvorlesung von Olaf Riss mit dem Titel „Zivilrecht und Europarecht – eine italienische Beziehung“.
Im Anschluss präsentieren sich zwei neue Professoren mit ihren Antrittsvorlesungen:

Alexander Wilfinger, seit Anfang März 2026 Professor für Privatrecht mit Schwerpunkt Zivilrecht, hält seine Antrittsvorlesung zum Thema „Zivilrecht und Prozessrecht – eine ewig junge Diskussion“.

Franz Hartlieb, Professor für Privatrecht mit Schwerpunkt Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, spricht über „Zivilrecht und Gesellschaftsrecht – ein vermeintlich einfaches Verhältnis“.

40 Jahre Rechtswissenschaften
27. März 2026 | Hörsaal A

14 Uhr
Antrittsvorlesungen und Abschiedsvorlesung
Franz Hartlieb | Alexander Wilfinger | Olaf Riss

18 Uhr
Festakt und Festansprache
Ada Pellert | Stefan Perner