UNIVERSITÄT
Lehre nach den Osterferien
Liebe Studierende,
wie angekündigt melden wir uns bei Ihnen mit näheren Informationen zum Lehr- und Prüfungsbetrieb ab dem 12. April 2021. Die steile Aufwärtsbewegung bei den Infektionszahlen gerade in den letzten Tagen lässt leider kaum Öffnungsschritte zu. Dennoch möchten wir Ihnen Angebote unterbreiten, zumindest sporadisch an den Campus zurückzukehren. Wir haben uns auf Basis der aktuellen COVID-19-Verordnungen für folgende Schritte entschieden:
Das Sommersemester 2021 bleibt grundsätzlich ein Online-Semester.
Präsenzlehre im Sinne eines regelmäßigen LV-Betriebes in den Hörsälen und Seminarräumen wird es im Sommersemester 2021 nicht geben können. Unsere Lehrenden werden daher das gesamte Semester weiterhin als Online-Semester planen.
Zwei Ausnahmen vom Grundsatz Online-Only: Outdoor-Hörsäle & nicht substituierbare Lehrveranstaltungen
Ab dem 12. April 2021 werden einzelne Lehrveranstaltungen in unseren bereits angekündigten Outdoor-Hörsälen am Campus stattfinden. Dies wird nur für einzelne Termine einer Lehrveranstaltung möglich sein. Die Idee der Outdoor-Hörsäle ist es, Gelegenheiten für den direkten und persönlichen Austausch mit Studierenden zu schaffen. Dafür gelten folgende Regelungen:
- Die Stühle in den Outdoor-Hörsälen sind so aufgestellt, dass ein Zwei-Meter-Abstand durchgängig eingehalten wird. Bitte verändern Sie die Position der Stühle nicht.
- Hygiene- und Schutzmaßnahmen
-
- Das durchgehende Tragen einer FFP-2-Maske ist verpflichtend.
- Die Vorlage eines negativen Antigentests (nicht älter als 48 Stunden), bzw. eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden) ist verpflichtend. Der Test muss von einer befugten Stelle ausgestellt worden sein; Selbsttests gelten nicht. Einem Nachweis über ein negatives Testergebnis sind gleichzuhalten:
- ein Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von drei Monaten,
- eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktuell abgelaufene Infektion,
- ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich an COVID-19 erkrankte Person ausgestellt wurde.
- Die Lehre in den Outdoor-Hörsälen ist als punktuelle Ergänzung zur Online-Lehre gedacht. Sollten Sie aus guten Gründen (z.B. Einreisebeschränkungen, Zugehörigkeit zur Risikogruppe, Quarantäneverpflichtung) nicht an einer Lehrveranstaltung in einem Outdoor-Hörsaal teilnehmen können, darf Ihnen dadurch kein Nachteil entstehen. Unsere Lehrenden werden selbstverständlich die Einheiten dahingehend planen.
- Bei den Lehrveranstaltungen in den Outdoor-Hörsälen muss eine Liste der Anwesenden geführt werden. Dies ist im Falle auftretender Infektionen für das Contact-Tracing nötig.
- An den Lehrveranstaltungen in den Outdoor-Hörsälen werden nicht mehr als 20 Studierende teilnehmen können.
Einzelne Lehrveranstaltungen wurden schon bisher als nicht substituierbar definiert. Diese finden weiterhin in Präsenz statt. Ab dem 12. April 2021 ist zusätzlich zur Zwei-Meter-Regelung und der Maskenpflicht auch ein negativer Test (wie oben beschrieben) vorzuweisen.
Die jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter*innen werden Sie darüber informieren, ob und wann eine Lehrveranstaltung in Präsenz stattfinden kann. Eine entsprechende Mitteilung erhalten Sie auch, wenn wegen Schlechtwetters die Lehrveranstaltung entfallen muss.
Übersichtsplan der Outdoor-Hörsäle
Universitätsbibliothek
Die Lesesäle der Universitätsbibliothek sind geöffnet. Sie können die Lesesäle unter Einhaltung von strengen Sicherheits- und Hygienevorschriften benutzen. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Bibliothek über die jeweils gültigen Regelungen.
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.30 – 16.00 Uhr, Donnerstag: 11.00 – 19.00 Uhr, Samstag: geschlossen
PC-Arbeitsplätze für Studierende
Die öffentlichen PCs mit Campus-Software sind für Studierende in begrenztem Ausmaß unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen verfügbar. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Wie geht es weiter?
Vorerst können wir nur diese ersten zaghaften Schritte wagen. Seien Sie sich aber dessen gewiss, dass wir die Rahmenbedingungen für die Lehre jederzeit an die epidemiologische Lage und die gesetzlichen Bestimmungen anpassen werden. Für den Fall einer Entspannung der Situation werden wir auch weitere Öffnungsschritte umsetzen. Wenn es die Infektionszahlen zulassen, wollen wir ab Mai „kleinere“ Prüfungen in Präsenz ermöglichen.
Die Pandemie verlangt uns allen große Anstrengungen ab. Davon sind insbesondere Sie als Studierende betroffen. Wir danken Ihnen für Ihr Durchhaltevermögen und Ihre Bereitschaft, immer wieder die erforderliche Motivation für die Online-Lehrveranstaltungen und -Prüfungen aufzubringen. Als Mitglieder unserer universitären Gemeinschaft sind Sie uns besonders wichtig. Wir sind froh, Sie bei uns zu haben, einstweilen noch virtuell, hoffentlich sehr bald aber auch wieder persönlich.
Bitte informieren Sie sich auf der Webseite www.aau.at/corona jeweils über die neuesten Entwicklungen.
Wir wünschen Ihnen schöne Osterfeiertage, die bunt und erholsam sein mögen.
Doris Hattenberger, Vizerektorin für Lehre (für die COVID-Task-Force)
Stand: 26. März 2021